Karlsruhe:BGH hebt Freispruch auf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch für eine Mutter aufgehoben, die ihre Tochter getötet hat. Die damals 47 Jahre alte Frau hatte im Spätsommer 2016 die Neunjährige in Lindau am Bodensee getötet, weil sie sich selbst umbringen und ihr Kind nicht allein zurücklassen wollte. Die Frau überlebte den Suizidversuch und musste sich im vergangenen Jahr vor dem Landgericht Kempten verantworten. Die Strafkammer sah die Frau wegen ihrer psychischen Erkrankung als schuldunfähig an und sprach die Angeklagte vom Vorwurf des Totschlags frei.

Nach der am Montag vom BGH veröffentlichten Revisionsentscheidung hat das Ersturteil jedoch "einen durchgreifenden Darstellungsmangel". In dem Prozess hatten Gutachter die Schuldfähigkeit der Angeklagten unterschiedlich bewertet. Der BGH bemängelte, dass die Richter nicht ausreichend dargelegt hätten, warum sie sich den Ausführungen des einen Experten anschlossen. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine vierjährige Haftstrafe gefordert und dann Rechtsmittel in Karlsruhe eingelegt. Eine andere Kammer des Kemptener Landgerichts muss nun den Fall neu verhandeln.

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