München/Nürnberg (dpa/lby) - Der Stadt Nürnberg droht eine Niederlage gegen die AfD vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof: Die Stadt könnte dazu verpflichtet werden, aus der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg auszutreten. Das jedenfalls kristallisierte sich in einer mündlichen Verhandlung in München deutlich heraus.
„Das Risiko ist schon sehr groß, dass die Stadt Nürnberg verliert“, sagte der Vorsitzende Richter, kündigte eine Entscheidung aber erst bis kommenden Dienstag an. Das Urteil dürfte dann aber nicht sofort rechtskräftig werden, Nürnberg könnte also zunächst Mitglied der Allianz bleiben. Denn das Gericht will die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zulassen.
Allianz hat 500 Mitglieder
Hintergrund des Streits ist die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg in der Allianz, die sich dem Kampf gegen Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus verschrieben hat. Derzeit gehören dem Netzwerk nach eigenen Angaben insgesamt 165 Städte, Gemeinden und Landkreise sowie 322 zivilgesellschaftliche Organisationen und Institutionen an.
Der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach hatte gegen die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg geklagt - weil die Allianz unzulässigerweise parteipolitische Zwecke verfolge und sich dabei auf die AfD fokussiere. In der Vorinstanz war die AfD noch unterlegen.
Fehlende Neutralität
In der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof machten die Richter nun deutlich, dass die Allianz in ihren öffentlichen Äußerungen „ziemlich eindeutig“ die AfD in den Fokus nehme, also nicht neutral sei. Diese fehlende Neutralität müsse sich auch die Stadt Nürnberg zurechnen lassen. Es sei deshalb „nicht ganz fernliegend“, dass man dem Antrag der Kläger stattgebe, die Stadt zum Austritt zu verpflichten, sagte der Vorsitzende Richter. Einen anderen Weg als einen Austritt sehe der Senat bislang jedenfalls nicht.
Er deutete aber einen Ausweg für die Stadt an: Wenn die Allianz ihre Arbeit insofern ändere, nicht mehr speziell die AfD in Kampagnen öffentlich anzuprangern - dann könnte dies Einfluss auf das voraussichtliche Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht haben.
© dpa-infocom, dpa:241113-930-287931/1