Naturschutz gegen TourismusNeue Kampenwandbahn – ein Seilziehen ohne Sieger

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Noch gondeln die Fahrgäste in kleinen Viererkabinen auf die Kampenwand. Künftig sollen in einer Gondel acht Fahrgäste Platz haben. Insgesamt soll sich die Kapazität pro Stunde verdreifachen.
Noch gondeln die Fahrgäste in kleinen Viererkabinen auf die Kampenwand. Künftig sollen in einer Gondel acht Fahrgäste Platz haben. Insgesamt soll sich die Kapazität pro Stunde verdreifachen. Foto: Matthias Köpf
  • Der Bund Naturschutz und die Betreiber der Kampenwandbahn konnten sich nicht auf Bedingungen für den Neubau der 70 Jahre alten Seilbahn einigen.
  • Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof muss nun über das umstrittene 30-Millionen-Projekt entscheiden, das die Beförderungskapazität von 500 auf 1500 Fahrgäste pro Stunde verdreifachen soll.
  • Die Naturschützer wollten einen Verzicht auf zusätzliche Gastronomiebetriebe und alpine Event-Einrichtungen, was die Betreiberfamilie Zbil aber ablehnte.
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Der Bund Naturschutz und die Betreiber der Kampenwandbahn können sich nicht auf Bedingungen für einen Neubau einigen. Nun muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein Urteil über das umstrittene Projekt in den Chiemgauer Alpen sprechen.

Von Matthias Köpf, Aschau im Chiemgau

Der Bund Naturschutz (BN) in Bayern und die privaten Betreiber der Kampenwandbahn können sich schon seit Jahren nicht auf die Bedingungen für einen Neubau der mittlerweile fast 70 Jahre alten Seilbahn auf den markanten Berg über dem Chiemsee einigen. Wie der BN und die Familie Zbil unabhängig voneinander mitgeteilt haben, ist ihnen das auch in den vergangenen vier Monaten nicht gelungen. Deswegen wird der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) nun doch zu einem Urteil über das umstrittene 30-Millionen-Projekt in den Chiemgauer Alpen kommen müssen.

Der VGH ist schon die zweite Instanz, die sich mit dem Vorhaben befasst. Nach einer mündlichen Verhandlung im November vergangenes Jahres hatten Bayerns oberste Verwaltungsrichter aber noch kein Urteil gesprochen. Stattdessen hatten sie beiden Seiten einen weiteren Versuch ans Herz gelegt, sich in zentralen Streitpunkten wie dem Schutz des Birkhuhns, der Höchstzahl an Fahrgästen und der Zahl erlaubter Nachtfahrten zu einigen.

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Solchen inhaltlichen Fragen hatte das Verwaltungsgericht München zwei Jahre zuvor noch weitgehend ausgeblendet. Diese erste Instanz hatte den Neubau, der mit einer Verdreifachung der Beförderungskapazität einhergehen soll, auf eine Klage des BN hin zwar zunächst unterbunden. Gestützt hatte sich die Kammer dabei aber eher auf formale Fehler im Gewirr zweier voneinander abweichender Genehmigungen durch das zuständige Landratsamt in Rosenheim. Die Behörde und damit der Freistaat Bayern sind rein juristisch die eigentlichen Beklagten in dem Prozess.

Der VGH hat im bisherigen Berufungsverfahren bereits eine klare Tendenz für die Genehmigung des Neubaus erkennen lassen. Das hat die Verhandlungsposition der Betreiber gegenüber dem BN gestärkt. Die Naturschützer halten den Trubel auf dem viel besuchten Ausflugsberg zwar schon jetzt für viel zu groß und zu bedrohlich für die sensible Bergwelt und deren Bewohner wie das streng geschützte Birkhuhn. Dennoch hätte sich der BN in dieser Situation nach eigenen Angaben mit der geplanten Kapazitätssteigerung von knapp 500 auf rund 1500 Fahrgäste pro Stunde abgefunden. Außerdem hätte man der Familie Zbil Zugeständnisse für Veranstaltungen wie das besonders beliebte Sonnwendfeuer auf der Kampenwand gemacht, sagt der Rosenheimer BN-Kreisvorsitzende Rainer Auer.

Im Gegenzug hätten die Betreiber aber dauerhaft auf zusätzliche Gastronomiebetriebe sowie auf weitere alpine Event-Einrichtungen wie eine Sommerrodelbahn, oder eine Downhill-Strecke für Mountainbiker verzichten sollen. Dazu sei die Familie Zbil aber nicht bereit gewesen. „Wir hätten uns eine Lösung gewünscht, die den langfristigen Schutz der sensiblen Bergnatur sicherstellt“, heißt es von der stellvertretenden BN-Landesbeauftragten Annemarie Räder.

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Bahnbetreiber Eric Zbil zeigt sich ebenfalls vom Verlauf der Vergleichsverhandlungen „enttäuscht“. Die bisherigen Genehmigungen enthielten bereits viele Details zum Naturschutz. Darüber hinaus habe man dem BN mehrere konkrete Angebote unterbreitet, wie er sich aktiv an Naturschutzmaßnahmen hätte beteiligen können. Stattdessen habe dieser „die Vergleichsgespräche zum Platzen gebracht, indem er bereits geeinigte Punkte zurückzog und erneut alte Forderungen in verschärfter Form außergerichtlich durchzusetzen versuchte“.

Als Beispiele für solche „ausufernden Forderungen“ nennt Zbil eine laufende Besucherzählung auf allen Wegen sowie eine Beschränkung aller Bauaktivitäten auf viereinhalb Monate im Jahr zugunsten des Birkhuhns. Zudem hätten er und sein Familienunternehmen für alle Zeit jede Änderung im Angebot für die Fahrgäste und Besucher ausschließen sollen.

Nicht nur der Bund Naturschutz steht dem Projekt kritisch gegenüber

All dies bezeichnet Zbil als „realitätsfern und nicht umsetzbar“ und schließt daran gleich noch eine politische Forderung an: „Der Gesetzgeber sollte hinterfragen, welche Sonderklagemöglichkeiten er den Naturschutzverbänden, die Eigeninteressen verfolgen, einräumt und welche Folgen diese Klagen für Gesellschaft, Unternehmen, den Rechtsstaat sowie für den Steuerzahler haben.“

Teils scharfe Kritik an dem Vorhaben hat jedoch nicht allein der BN geäußert, sondern auch etliche andere Organisationen, darunter eine Bürgerinitiative im Talort Aschau im Chiemgau. Die Räte der Tourismus-Gemeinde haben sich zuletzt jedoch mit großer Mehrheit hinter die Neubau-Pläne gestellt.

Zunächst ist aber ohnehin wieder der VGH am Zug. Der zuständige Senat wird versuchen, das Verfahren ohne weitere öffentliche Verhandlung schriftlich fortzuführen. Dem hatten die übrigen Beteiligten bereits im November zugestimmt. Ein abschließendes Urteil ist frühestens in einigen Monaten zu erwarten.

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