Kabinett - München:Abschaffung der Maskenpflicht an Schulen: Koalition uneins

Bayern
Masken liegen in einem Klassenzimmer auf einem Schulbuch. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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München (dpa/lby) - Die Staatsregierung ist uneins über ein Ende der Maskenpflicht im Unterricht. Die Freien Wähler konnten sich in der Kabinettssitzung am Dienstag gegenüber der CSU nicht mit der Forderung durchsetzen, die Maskenpflicht wenigstens an Grundschulen in der kommenden Woche abzuschaffen. "Da konnten wir uns heute nicht einigen", räumte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) ein.

Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) begründete das Festhalten an den geltenden Regelungen vor allem damit, dass man nicht kurz vor der für kommende Woche geplanten Bund-Länder-Runde zu Corona Dinge beschließen wolle, die kurz darauf möglicherweise hinfällig seien. Es gebe nun keinen Grund für "hektische Bewegungen", betonte er. Zudem wolle man nach den Faschingsferien zunächst noch vorsichtiger sein.

Die Freien Wähler hatten am Montag gefordert, die Maskenpflicht an den Grundschulen spätestens zum kommenden Montag (14. März) abzuschaffen und dann "zeitnah" auch an den weiterführenden Schulen. Freie-Wähler-Fraktionschef Florian Streibl hatte argumentiert, die Maskenpflicht an Schulen sei "mittlerweile aus der Zeit gefallen" - auch weil sie im "krassen Widerspruch" zu den gerade wiedereröffneten Diskotheken stehe, wo es keine Maskenpflicht für Besucher gebe.

Dieses Argument wies Herrmann zurück: Man könne Discos und Schulen, die Kinder und Jugendliche nun einmal besuchen müssen, nicht vergleichen: Es gebe "keinen Disco-Zwang, aber eine Schulpflicht".

Beschlossen wurde dagegen, dass die regelmäßigen Corona-Tests an Schulen und Kitas zunächst bis zu den Osterferien fortgesetzt werden sollen. Damit sollte weiterhin ein sicherer Betrieb von Schulen und Kindergärten gewährleistet werden, hieß es. Vulnerable Gruppen sollten bestmöglich geschützt werden. Die Testsysteme sollen laut Kabinettsbeschluss auch dann weiterhin bereitgestellt werden, wenn der Bund keinen neuen rechtlichen Rahmen schaffe, um auch nach dem 19. März Tests verpflichtend anordnen zu können. Zu diesem Datum sollen bundesweit alle einschneidenden Corona-Beschränkungen auslaufen - offen ist noch, welche Maßnahmen weiter möglich bleiben.

© dpa-infocom, dpa:220308-99-433422/4

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