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Kabinett - München:Ab Montag neue Corona-Regeln für den Handel in Bayern

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München (dpa/lby) - Für den Handel in Bayern gelten vom kommenden Montag (12. April) an teilweise neue Corona-Regeln. Die zwei zentralen Punkte: Auch in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 dürfen Geschäfte für Terminshopping-Angebote öffnen - Bedingung ist dann allerdings die Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests. Und: Für Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien, Blumenläden und Buchhandlungen gelten künftig die gleichen Regeln wie für alle anderen Einzelhandelsgeschäfte abseits des täglichen Bedarfs, unter anderem die Inzidenz-Grenzen für Öffnungen. Das hat das bayerische Kabinett am Mittwoch beschlossen, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) anschließend mitteilte.

Bayern weicht damit von Bund-Länder-Beschlüssen der vergangenen Wochen ab - und zwar in verschiedene Richtungen. Einerseits hatten die Ministerpräsidenten und der Bund Anfang März beschlossen, dass Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte "einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet" werden. Dass in Bayern auch für diese Geschäfte nun wieder die gleichen Inzidenz-Regeln gelten sollen wie für den übrigen Einzelhandel, begründete Söder unter anderem mit dem jüngsten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Öffnung von Schuhläden.

Die Richter hatten vor wenigen Tagen entschieden, dass Schuhgeschäfte auch in Gebieten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 öffnen dürfen, und dies unter anderem damit begründet, dass diese für die Versorgung der Bevölkerung eine vergleichbar gewichtige Bedeutung hätten wie etwa Buchhandlungen, Bau- und Gartenmärkte. Darauf reagiert die Staatsregierung also nun insofern, dass für all diese Geschäfte - auch Schuhläden - die Sonderregelungen nun entfallen.

Andererseits hatten Bund und Länder Anfang März vereinbart und dies drei Wochen später bekräftigt, dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 Öffnungsschritte etwa im Handel wieder zurückgenommen werden sollen. Söder wies aber zurück, dass es sich bei dem bayerischen Beschluss nun um eine Umgehung der Notbremsen-Regelung handle.

Denn die Notbremse beziehe sich im Wesentlichen auf Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen. Zudem habe man nach der Gerichtsentscheidung nachjustieren und ein "juristisch ausbalanciertes Konzept" finden müssen. Für Baumärkte und Buchläden werde die Situation nun schlechter. Und das Modell "Click&Meet" bei Inzidenzen über 100, dann mit Testpflicht, sei nun eine neue Konzeption, die vertretbar sei.

Konkret muss dann entweder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest vorgelegt werden.

Abgesehen davon bleibt es dabei: In Regionen mit einer Inzidenz unter 50 dürfen alle Geschäfte öffnen. Bei einem Wert zwischen 50 und 100 sind Terminshopping-Angebote ohne vorherige Testpflicht möglich.

© dpa-infocom, dpa:210407-99-114255/3

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