Kabinett in Bayern:G9-Volksbegehren kommt

Pressekonferenz Volksinitiative G9-Jetzt-HH

Das Volksbegehren der Freien Wähler zur Wiedereinführung eines neunjährigen Gymnasiums in Bayern ist rechtlich zulässig.

(Foto: dpa)

Das Volksbegehren der Freien Wähler zur Wiedereinführung eines neunjährigen Gymnasiums in Bayern ist rechtlich zulässig. Damit ist klar, dass das Volksbegehren im Sommer starten wird.

Das Volksbegehren der Freien Wähler zur Wiedereinführung eines neunjährigen Gymnasiums in Bayern ist rechtlich zulässig und wird vor dem Herbst kommen. Das besprach das Kabinett am Dienstag in München, wie Teilnehmer anschließend berichteten. Ein Sprecher des Innenministerium sagte nur, dass die Entscheidung im Laufe der Woche bekanntgegeben werde. Damit ist klar, dass das Volksbegehren im Sommer starten wird.

Denn nach den gesetzlichen Vorschriften muss das Innenministerium ein Volksbegehren im Staatsanzeiger veröffentlichen. Es beginnt dann frühestens zwei und spätestens drei Monate nach der Veröffentlichung. Die Freien Wähler wollen erreichen, dass es neben dem G8 künftig auch wieder ein G9 geben soll.

Die politische Debatte aber wird voraussichtlich noch länger dauern. Denn die Staatsregierung will bis Herbst über die Weiterentwicklung diskutieren lassen - Motto "keine Experimente", wie es nach der Kabinettssitzung hieß. Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) will eine überstürzte Reform wie bei der Einführung des G8 vor zehn Jahren vermeiden.

Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte in den vergangenen Monaten in internen Runden betont, dass die Staatsregierung dem Volksbegehren ein eigenes Konzept entgegen setzen müsse. Gegen eine Schnelllösung gibt es jedoch CSU-internen Widerstand.

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