Karlsruhe/Schweinfurt (dpa/lby) - Nachdem das Landgericht Schweinfurt eine Mutter wegen der Tötung ihres Babys zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil aufgehoben. Der Schuldspruch wegen Mordes halte rechtlicher Prüfung nicht stand, heißt es in dem bereits Mitte Juli erfolgten Beschluss. Den Feststellungen zum Tatgeschehen widersprach der BGH nicht. Aber aufgrund eines Rechtsfehlers in Bezug auf die Einstufung als Mord verwies er den Fall zu einer neuen Verhandlung und Entscheidung zurück an das Landgericht Schweinfurt. Die Urteilsfeststellungen belegten den Angaben nach das Mordmerkmal der Heimtücke nicht.
Die vermutlich 28-jährige Somalierin war im März wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden (Az: 11 Js 9519/22). Sie hatte gestanden, im vergangenen August ihre etwa drei Monate alte Tochter getötet zu haben. Die Angeklagte stach nach Überzeugung des Gerichts in einer Flüchtlingsunterkunft in Geldersheim bei Schweinfurt mit einem Küchenmesser achtmal auf das Baby ein. Das Motiv für die Tat konnte nicht abschließend geklärt werden.
Während Staatsanwaltschaft und Verteidigung eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert hatten, ging das Gericht von einem Mord aus. Gegen das Urteil legte die Angeklagte Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein.
© dpa-infocom, dpa:230728-99-572544/2