Justizministerin Merk über Fall Mollath:"Die Zweifel der Öffentlichkeit treiben mich um"

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Justizministerin Beate Merk spricht über den Fall Mollath. (Foto: dpa)

Was hat Bayerns Justizministerin Beate Merk im Fall Mollath falsch gemacht? Warum fällt es ihr so schwer, die richtigen Worte zu finden? Wie könnte sie sich doch noch entschuldigen? Darüber redet die CSU-Politikerin jetzt - und erklärt im SZ-Interview, was die Justiz tun kann, um Fehleinweisungen in die Psychiatrie zu vermeiden.

Von Heribert Prantl

Beate Merk, 56, die frühere Oberbürgermeisterin von Neu-Ulm, ist seit 2003 Justizministerin in Bayern - und damit das dienstälteste Mitglied im bayerischen Kabinett und in der Justizministerkonferenz. Im Fall des seit sieben Jahren in der forensischen Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath steht die CSU-Politikerin seit Monaten unter Beschuss.

SZ: Im Fall Mollath ist bei vielen Menschen der Eindruck entstanden, im bayerischen Justizministerium sitze als Chefin eine kalte Justizmaschine.

Beate Merk: Die Justizministerin Bayerns ist nicht als Justizministerin geboren worden. Sie ist ein Mensch, der Gefühle und Empfindungen hat, ganz besonders auch in diesem Fall. Persönliche Befindlichkeiten sind aber in jedem anderen Ressort sehr viel leichter nach außen zu tragen, als es im Justizministerium der Fall ist.

Sie verschanzen sich hinter der Unabhängigkeit der Justiz.

Nein. Ich habe sie zu achten, und das tue ich. Richter sollen ohne politische oder sonstige Einflussnahme ihre Entscheidungen nach Recht und Gesetz fällen. Die Öffentlichkeit sieht die Ministerin als Aufsichtsperson, mit der Macht, hineinzuregieren. Diese Macht habe ich nicht, darf sie nicht haben. Ich habe dafür zu sorgen, dass die Gerichte gut arbeiten können. Und ich wirke an der Produktion der Gesetze mit.

Der Ministerpräsident erweckt bisweilen den Eindruck, er würde es ganz gern sehen, wenn Sie dem einen oder anderen Gericht Dampf machen - und sich selbst auch.

Er ist der Ministerpräsident und nicht Justizminister. Und ich bin keine Dampfmaschine.

Es geht und ging im Fall Mollath nicht nur um die Unabhängigkeit der Justiz, sondern um das Schicksal und die Zukunft eines Menschen, um Entscheidungen, die über ihn noch zu treffen sind. Wenn Sie Herrn Mollath begegnen würden, was würden Sie ihm sagen?

Ich würde ihm erklären, warum er im Psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist.

Da wird er sich aber freuen.

Und dann würde ich ihm sagen, dass die Wiedererlangung der Freiheit nicht eines guten Worts von mir, sondern eines gerichtlichen Entscheids bedarf - und dass ich die notwendigen Maßnahmen ergriffen habe.

Der Unabhängigkeit der Justiz zum Trotz?

Ich habe die drei Wege, die ich als Justizministerin beschreiten kann, eröffnet. Erstens: Es wurde Herrn Mollath ein weiterer Gutachter angeboten, der bisher mit der Sache nicht befasst war. Zweitens: Es wird nicht erst bei der Frage, ob Herr Mollath zu entlassen ist, sondern schon jetzt, beim Vollzug, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stärker beachtet. Die Lockerungen im Vollzug, die er jetzt schon hat, sollen nochmals gelockert werden. Drittens: Der Wiederaufnahmeantrag durch die Staatsanwaltschaft ist schon vor Monaten gestellt worden. Wir warten auf die Entscheidung des Gerichts.

Fall Mollath, Blick in erschreckende Abgründe (Video: Süddeutsche.de, Foto: dpa)

Haben Sie ein gutes Gewissen im Fall Mollath?

Dieser Fall ist kein Ruhekissen. Die Zweifel der Öffentlichkeit treiben mich um, lassen mich mit dem Fall hadern. Mein Ziel ist, dass Justiz und Psychiatrie so arbeiten, dass die Leute vor ihr keine Angst haben.

Warum bringen Sie es nicht übers Herz zu sagen: In diesem Fall ist viel schlecht gelaufen?

Auf den ersten Blick wäre es sicherlich einfacher, das zu sagen. Aber: Wenn ich anfange, Urteile zu zerpflücken, wenn ich anfange, zu beurteilen und zu bewerten, dann greife ich unangemessen ein. Es ist schwerer, sich das zu verkneifen.

Sie könnten einfach sagen: "Der Fall Mollath tut mir leid!" Wäre das auch ein Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz?

Ich glaube nicht.

Warum sagen Sie dann nicht: "Gustl Mollath tut mir leid."

Jetzt haben Sie den Satz verändert. Das darf ich so nicht sagen.

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Sie haben ein sehr mechanistisches Verständnis von Unabhängigkeit.

Nein. Aber ich habe wohl monatelang nicht die richtige Sprache gefunden. Die Sprache der Justiz ist keine Sprache, die besondere Nähe und Emotionalität erzeugt. Es ist offensichtlich so gewesen, dass meine Erklärungen in der Öffentlichkeit so angekommen sind, als ob ich mir diese Urteile zu eigen mache, als ob ich sie alle für richtig halte. Das wollte ich nicht zum Ausdruck bringen. Ich habe mir nie die Urteile und Beschlüsse im Fall Mollath zu eigen machen wollen. Das wurde aber nicht ausreichend deutlich.

Sie hätten also frühzeitig sagen sollen: Ich als Justizministerin nehme nicht die Urteile in Schutz, sondern ich stelle fest, dass die Justiz die Freiheitsrechte der Menschen, zum Beispiel von Gustl Mollath, in Schutz nehmen muss.

Das wäre keine vollständige Erklärung gewesen, weil zu den Freiheitsrechten in diesem Fall natürlich auch die Abwägung mit den Schutzbedürfnissen der Allgemeinheit gekommen wäre. Ich bin nun seit zehn Jahren Justizministerin. Mir ist immer klarer geworden, dass die Justiz und ihre Ministerin den Auftrag haben, das, was sie tun, verständlicher zu machen. Bei der Justiz folgt das auch aus der Formel, die jedes Urteil einleitet: Im Namen des Volkes. Wer im Namen des Volkes urteilt, muss sich dem Volk verständlich machen. Wenn das nicht funktioniert, läuft etwas sehr falsch.

Was würden Sie denn im Fall Mollath heute anders machen?

Ich würde, wie gesagt, meine eigene Distanz zu den Urteilen und Beschlüssen in diesem Fall deutlicher machen. Ich würde an meiner Sprache einiges ändern. Ich würde keinen Bericht mehr im Landtag über diesen Fall abgeben, ohne die dafür zugrunde liegenden Akten komplett im Hause zu haben. Ich würde mir früher ein eigenes Bild machen, mich nicht allein auf die Berichte der Staatsanwaltschaft verlassen - auch wenn sie gestimmt haben.

Sie haben vor Kurzem erstmals Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Unterbringung von Mollath geäußert. Seit wann haben Sie diese Zweifel?

Ich habe sie immer wieder gehabt. Je länger die Unterbringung dauert, umso mehr verschiebt sie sich ins Unverhältnismäßige. Das habe ich auch gegenüber dem Bundesverfassungsgericht erklärt. Es ist auch die neue Rolle von Bedeutung, die Mollath in der Öffentlichkeit einnimmt - die Rolle des öffentlichen Mahners und Anklägers; das stabilisiert ihn; das beeinflusst gewiss auch die Beurteilung, ob er für die Allgemeinheit noch gefährlich ist.

Beate Merk vor dem Mollath-Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag. (Foto: dpa)

Sie sind sich verhältnismäßig sicher, dass der Mann nicht mehr ins Kuckucksnest gehört?

Das muss das Gericht entscheiden.

Wollen Sie nicht einfach sagen: Ich wünsche mir, dass die Verhältnisse so sind, dass Gustl Mollath die Freiheit wieder gegeben werden kann.

Ich wünsche mir, dass die Zweifel, die diesen Fall so dick begleiten, beseitigt werden. Ich wünsche mir, dass klar offengelegt wird, ob Mollath jemals gefährlich war und also untergebracht werden musste. Gab es diese Situation, oder gab es sie nicht? Und ich möchte auch ganz klar wissen, wie ist es heute mit ihm. Wenn er keine Gefährlichkeit mehr ausstrahlt, muss er freigelassen werden.

Wenn sich herausstellt, dass Mollath nie hätte eingewiesen werden dürfen: Dann kriegt er ein paar Knöpfe finanzielle Entschädigung. Eine Entschuldigung auch?

Im Fall, dass das Strafurteil nicht Bestand hat, wäre es für die Justizministerin selbstverständlich, dass sie sich entschuldigt.

Wie sieht dann die Entschuldigung der Justiz aus? Die Fehlerkultur bei der Justiz ist ja nicht sehr ausgeprägt. Man könnte sich vorstellen, dass am Schluss eines Wiederaufnahmeverfahrens, falls es den Angeklagten freispricht, der Tenor lautet: "1. Der Angeklagte wird freigesprochen. 2. Die Kosten trägt die Staatskasse. 3. Die Justiz entschuldigt sich beim Angeklagten." Ist das abwegig?

Nein, gar nicht. Aber wenn ein Unschuldiger nach langem Kampf und großer Verzweiflung wieder in Freiheit kommt - ob er so eine dürre Zeile gut findet? Gut, das ist mehr als nichts.

Was kann man tun, um das Risiko von Fehleinweisungen in die forensische Psychiatrie zu vermindern?

Die ärztlichen Gutachten müssen früher, öfter und gründlicher erstattet werden. Dazu müssen wir Gesetze ändern und qualifizierte Gutachter ausbilden. Die Unterbringung in der Psychiatrie ist ein existenzieller Eingriff. Er bedarf existenzieller Sorgfalt.

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Aus der Psychiatrie, in der Gustl Mollath sieben Jahre im Maßregelvollzug leben musste, dringt kaum etwas nach außen. Die Berichterstattung ist schwierig, Bildaufnahmen sind Journalisten untersagt. Die hier erstmals veröffentlichten Aufnahmen stammen von einem Mitinsassen.

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Der Fall Mollath hat Ihre beiden zurückliegenden Amtsjahre sehr geprägt. Macht Ihnen das Amt noch Freude?

Das Amt selber macht nach wie vor Spaß. Die persönlichen Angriffe, die jedes Maß überschreiten, nicht. Aber: Wer die Hitze in der Küche nicht verträgt, soll nicht Koch werden. Ich koche immer noch gern.

Fühlen Sie sich ungerecht behandelt?

In bestimmten Situationen ja. Ansonsten bin ich der Meinung, dass ich das als Justizministerin durchstehen muss und durchstehen kann.

Hat der Fall Mollath Sie verändert?

Ja. Ich urteile nicht mehr so schnell wie vor zwei Jahren. Ich lasse mir sehr viel mehr Zeit, mir meine Meinung zu bilden. Ich versuche, auf Zwischentöne zu hören. Und ich versuche, mit Zwischentönen zu reden.

© SZ vom 19.07.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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