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Justiz - München:Immer mehr digitale Gerichtsprozesse

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München (dpa/lby) - Immer mehr Gerichtsprozesse in Bayern finden seit Beginn der Corona-Pandemie digital statt. "Bei den bayerischen Gerichten hat die Anzahl der Videokonferenzen infolge der Corona-Pandemie zugenommen", teilte das Justizministerium in München mit. Konkrete Zahlen werden jedoch statistisch nicht erfasst. Allein am Landgericht München I wurden in diesem Jahr aber schon mehr als 100 Zivilverfahren als Online-Verhandlungen per Videokonferenz terminiert oder bereits verhandelt.

"Das Landgericht München I sieht sich als ein Vorreiter bei der Durchführung von Gerichtsverhandlungen mittels Videokonferenz. Unsere hochmoderne Videokonferenzanlage ist sehr einfach zu bedienen und erfreut sich großer Beliebtheit, das belegen die Zahlen", sagte Landgerichts-Präsidentin Andrea Schmidt.

Für den 21. Dezember plant das Gericht eine Online-Schulungen für Anwälte, um mögliche Vorbehalte gegen diese Form der Verhandlung abzubauen. "Gerade die Corona-Pandemie hat in diesem Jahr aufgezeigt, wie wichtig das Thema Digitalisierung auch für die Anwaltschaft ist", sagte der Präsident der Anwaltskammer München, Michael Then.

Bislang stehen an bayerischen Gerichten nach Angaben des Justizministeriums 76 Videokonferenzanlagen an 75 Gerichten für digitale Prozesse zur Verfügung. "Der Einsatz von Video-Technik in den Gerichtssälen ist bereits verstärkt worden und soll weiter ausgebaut werden", teilte das Ministerium mit. 14 weitere Anlagen seien bestellt. Ziel ist demnach "eine flächendeckende Ausstattung". An jedem der 99 bayerischen Zivil- und Strafgerichte soll künftig eine Videokonferenzanlage zur Verfügung stehen.

An drei Landgerichten - darunter auch das Landgericht München I - wird nach Ministeriumsangaben im Rahmen eines Pilotprojekts das Programm "Microsoft Teams" in zivilgerichtlichen Verhandlungen getestet.

Bislang wird die Technik vor allem im Zivilrecht genutzt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) fordert, die Möglichkeiten auch im Strafrecht zu erweitern. "Wenn Zeugen wegen Quarantänemaßnahmen, Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder Reisebeschränkungen nicht im Gerichtssaal erscheinen können, sollten sie in der Hauptverhandlung per Video vernommen werden können", sagte er. "Hier ist das Bundesjustizministerium gefragt."

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