Justiz - München:Gericht stoppt Bundesfinanzhof-Vizepräsidentin

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München (dpa) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Ernennung der neuen Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs gestoppt. Grund ist, dass die frühere Bundesregierung der auserkorenen Richterin Anke Morsch nach Auffassung des Gerichts zu Unrecht den Vorzug gab. Das Bundesjustizministerium hat demnach "rechtsfehlerhaft" gehandelt. Drei unterlegene Bewerberberinnen und Bewerber für den Vizeposten am höchsten deutschen Steuergericht wären eigentlich besser qualifiziert gewesen, wie aus dem am Montag veröffentlichten Beschluss hervorgeht.

Morsch (SPD) war früher Justiz-Staatssekretärin im Saarland und ist derzeit Präsidentin des saarländischen Finanzgerichts. Ihre Auswahl war von Beginn an umstritten. Die Präsidenten der Bundesgerichte, der Deutsche Richterbund und der Richterverein am Bundesfinanzhof hatten das Prozedere teils scharf kritisiert. Dabei geht es um die Frage, ob die frühere Justiz- und heutige Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) und die große Koalition politisch genehme Kandidatinnen und Kandidaten auf Führungsposten hievten, die fachlich die Anforderungen nicht erfüllen.

Wie der jetzige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nun bei der Besetzung der seit Herbst 2020 vakanten Stelle vorgehen will, war zunächst unklar; vom Ministerium gab es kurz nach Veröffentlichung der Entscheidung noch keine Stellungnahme.

Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte eine vorangegangene Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts, gegen die der Bund Beschwerde eingelegt hatte. Rechtsmittel sind nicht möglich. In den Auswahlkriterien für Führungspositionen an den Bundesgerichten ist eigentlich vorgesehen, dass die Bewerberinnen und Bewerber in der Regel fünfjährige Erfahrung am jeweiligen Gericht haben sollen. Doch Morsch erfüllt dieses Kriterium ebenso wenig wie der mittlerweile zum BFH-Präsidenten ernannte nordrein-westfälische Ministerialbeamte Hans-Josef Thesling, der auf CDU-Ticket fuhr.

Im Falle Theslings gab es aber weniger Streit als um die Ernennung Morschs, weil die Vizes am BFH sehr viel stärker in die Rechtsprechung eingebunden sind als die Präsidenten, die mehr Verwaltungsarbeit erledigen und außerdem den BFH nach außen repräsentieren müssen.

Konkret bemängelt der bayerische Verwaltungsgerichtshof Rechtsfehler des Justizministeriums beim "Leistungsvergleich" der Bewerber für die Vizestelle. Das Bundesjustizministerium habe weder "von einem Gleichstand noch von einem Vorsprung der ausgewählten Bewerberin" ausgehen dürfen, hieß es in der Mitteilung. Das bedeutet, dass Morsch nach Einschätzung der Richter nicht einmal gleich gut qualifiziert war wie die Konkurrenz, geschweige denn besser.

© dpa-infocom, dpa:220207-99-11595/3

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