Justiz:Bayern verzichtet auf Klage gegen die Ehe für alle

10 Jahre Homo-Ehe

Zwei in Berlin getraute Männer vor dem Bayerischen Landtag.

(Foto: Frank Mächler/dpa)
  • Der Freistaat Bayern wollte gegen das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Ehe für alle klagen.
  • Doch zwei Gutachten zeigen, dass die Erfolgsaussichten einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht sehr gering wären.

Von Lisa Schnell

Der Freistaat Bayern wird nicht wie angedroht gegen das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Ehe für alle klagen. Die bayerische Staatsregierung beugt sich damit dem Urteil zweier Rechtsgutachten, die sie für 40 000 Euro in Auftrag gegeben hatte. Diese kommen zu dem Ergebnis, dass die Erfolgsaussichten einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht sehr gering seien. Der Bundestag habe seinen Gestaltungsspielraum mit der Ehe für alle nicht überschritten.

Daran hatte die bayerische Staatsregierung wie auch einige Verfassungsrechtler Zweifel. Die Ehe für alle sei in einem "Hauruckverfahren" beschlossen worden und habe schwerwiegende Verfassungsfragen aufgeworfen, sagte der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) am Dienstag. Kurz zuvor hatte das Kabinett sich mehrheitlich gegen eine Klage ausgesprochen.

Üblich sind einstimmige Entscheidungen. Man habe mit sich gerungen, sagte Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU). Wie Teilnehmer berichten, verwiesen die einen auf den gesellschaftlichen Wandel, der akzeptiert werden müsse, die anderen auf die vielen konservativen Wähler der CSU, die eine Öffnung der Ehe ablehnen. Am Ende überzeugten die in den Rechtsgutachten aufgeführten Argumente gegen eine Klage.

Demnach hält kein Verfassungsgericht eines anderen Landes, das sich mit der Frage befasste, die Homo-Ehe für verfassungswidrig. In den allermeisten westlichen EU-Staaten, in ganz Nordamerika und weiten Teilen Südamerikas seien gleichgeschlechtliche Ehen zulässig, sagte Justizminister Bausback. Zudem gehöre es laut Gutachter nicht zu den prägenden Eigenschaften der Ehe, dass sie zwischen unterschiedlichen Geschlechtern geschlossen werde. Doch auch für die konservativen Wähler der CSU findet sich ein Passus. Trotz der Öffnung genieße die Ehe weiterhin den besonderen Schutz der Verfassung, sagte Bausback. Eine Klage sei auch nicht erforderlich, um weiteren "Aufweichungen des Ehebegriffs" wie Vielehen oder "Ehen auf Zeit" den Riegel vorzuschieben.

Auch ohne Klage halte der Freistaat an seinem Leitbild der traditionellen Ehe aus Mann und Frau als Grundlage für Familien fest, sagte Staatskanzleichef Huber. Auf der anderen Seite erteile die Staatsregierung der Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften eine Absage. Die Worte aus der CSU waren nicht immer so klar. 2013 nannte der damalige CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt Homosexuelle noch eine "schrille Minderheit".

2007 lehnte die CSU die rechtliche Gleichstellung der Homo-Ehe ab. "Am Ende siegt die Vernunft über das Ressentiment", heißt es vom bayerischen Lesben- und Schwulenverband. Die Grünen bedauern: "Schade, dass es juristische Gutachten braucht, damit die CSU gesellschaftliche Realitäten anerkennt."

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