Regensburger KorruptionsaffäreWolbergs-Verfahren wird erst 2026 fortgesetzt

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Joachim Wolbergs sitzt im Verhandlungssaal im Landgericht Regensburg – damals beim zweiten Prozess 2020. (Archivbild)
Joachim Wolbergs sitzt im Verhandlungssaal im Landgericht Regensburg – damals beim zweiten Prozess 2020. (Archivbild) (Foto: Armin Weigel/dpa)

Das Landgericht München I sieht sich personell nicht in der Lage, das Verfahren gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister wie geplant im September wieder aufzunehmen. Wolbergs sagt: „Für mich ist das furchtbar.“

Im Justizfall Joachim Wolbergs herrscht seit Jahren quasi Stillstand: Ein vor dem Landgericht München I anstehendes Verfahren gegen den ehemaligen Oberbürgermeister der Stadt Regensburg wird wohl einmal mehr verschoben.

„Die Kammer plant gegenwärtig die Durchführung der Hauptverhandlung im Frühjahr 2026. Genaue Termine stehen noch nicht fest“, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die für Herbst vorgemerkten Termine „werden sich aufgrund vordringlicher Haftsachen voraussichtlich nicht halten lassen“.

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Aus Sicht von Wolbergs‘ Verteidiger Peter Witting ist das „unzumutbar“. Und Wolbergs selbst sagt: „Für mich ist das furchtbar. Ich kämpfe seit zehn Jahren.“ Er könne den Rechtsstaat immer weniger verstehen.

Witting sagte, er habe angesichts der erneuten Verschiebung interveniert. Zwar habe er Verständnis für die personelle Situation am Gericht, jedoch sei eine weitere Verzögerung für seinen Mandanten inakzeptabel. Zumal sich Wolbergs mit seiner Wählervereinigung Brücke 2026 wieder im Kommunalwahlkampf befinde. Wolbergs ist Stadtratsmitglied, als OB-Kandidat darf er wegen seiner Verurteilung nach eigenen Angaben nicht mehr antreten. Wolbergs weiter: „Ich verstehe, dass Haftsachen Vorrang haben.“ Aber wirklich frei sei er auch nicht. Ursprünglich hätte der Prozess im Februar dieses Jahres beginnen sollen und war ebenfalls wegen dringender Haftsachen verschoben worden.

Das Verfahren zieht sich inzwischen über mehrere Jahre und Instanzen

Bei dem Verfahren geht es um die teilweise Neuverhandlung des Parteispenden-Prozesses vor dem Landgericht Regensburg 2018/19. Hintergrund war der Kommunalwahlkampf von Joachim Wolbergs im Jahr 2014. Im Sommer 2016 waren Ermittlungen gegen den Politiker wegen Korruptionsvorwürfen öffentlich geworden.In dem Prozess 2018/19 wurde Wolbergs wegen zwei Fällen der Vorteilsnahme verurteilt, blieb aber straffrei. Von weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof im November 2021 in Teilen auf, beanstandete es als zu milde und verwies es zur Neuverhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I.

Ein zweiter Prozess gegen Wolbergs vor dem Landgericht Regensburg endete 2020 mit einer Verurteilung wegen eines Falles der Bestechlichkeit zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Dieses Urteil bestätigte der BGH 2021 in Gänze.

Gegen die beiden Regensburger Urteile sowie das Urteil des BGH legte Witting Anfang 2022 Verfassungsbeschwerde ein.Daraufhin setzte das Landgericht München I das ausstehende Verfahren zunächst nicht an mit der Begründung, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Verfassungsbeschwerde abwarten zu wollen.

Das Bundesverfassungsgericht teilte im Herbst 2024 wiederum mit, dass die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen werde, weil der Rechtsweg nicht ausgeschöpft sei – also das Verfahren in München ausstehe.

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