Jemenit in Eichstätt:Gericht stoppt Abschiebung

Begründung: schlechte Zustände für Flüchtlinge in Griechenland

Von Dietrich Mittler

Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat in einem Eilverfahren die bevorstehende Abschiebung eines 34-jährigen Asylsuchenden nach Griechenland gestoppt. Diese Entscheidung sei "unanfechtbar", ließ das Gericht in seinem Beschluss wissen (Aktenzeichen M 17 E 20.32546). Der 34-Jährige aus Jemen, der im oberbayerischen Eichstätt in Abschiebungshaft saß, ist mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Ursprünglich sollte er aus Bayern inmitten der hier stattfindenden politischen Auseinandersetzung über die Aufnahme von Menschen aus dem verwüsteten griechischen Flüchtlingslager Moria abgeschoben werden.

"Der Begründung des Verwaltungsgerichts kommt aufgrund einer Reihe von ähnlich gelagerten Fällen eine grundsätzliche Bedeutung zu", sagt der Münchner Rechtsanwalt Franz Bethäuser, der den Jemeniten vertritt. Zwar macht das Gericht in seiner Entscheidung deutlich, dass ein erneuter Asylantrag des Mannes "wiederum als unzulässig abzulehnen wäre", weil ihm bereits in Griechenland als Flüchtling "internationaler Schutz" gewährt worden sei. Augenblicklich aber bestehe "ernsthafte Gefahr", dass der 34-Jährige in Griechenland in einer Weise behandelt werde, die mit der Menschenwürde und den in Europa garantierten Grundrechten "unvereinbar ist".

"In der Praxis", so beruft sich das Gericht auf Berichte regierungsunabhängiger Organisationen, "besteht für Flüchtlinge immer noch kein gesicherter Zugang zur Unterbringung, Lebensmittelversorgung, medizinischer und psychologischer Behandlung oder zum Arbeitsmarkt". Auch wenn das griechische Migrationsministerium bereits Anfang 2018 ausgeführt habe, dass entsprechende europäische Vorgaben Niederschlag im griechischen Recht gefunden hätten, gelte dort für anerkannte Flüchtlinge: "Sie leben ohne jegliche staatliche Unterstützung unter prekären Bedingungen." Als Grund dafür nennt das Gericht insbesondere die schlechte wirtschaftliche Situation des Landes.

Konkret heißt das nach Aussage von Anwalt Bethäuser, dass sein Mandant im Falle einer Zurückschiebung nach Griechenland "auf der Straße landen würde - ohne Zugang zu Obdach, Nahrung oder sanitären Einrichtungen". Die humanitäre Organisation Médecins Sans Frontières hatte erst kürzlich berichtet, mehr als 11 000 schutzberechtigte Flüchtlinge in Griechenland seien aufgefordert worden, staatlich finanzierte Unterkünfte zu verlassen.

Angesichts dessen besteht für das Verwaltungsgericht München kein Zweifel daran, dass dem 34-Jährigen - "zumindest nunmehr" - ein Abschiebungsverbot zuzuerkennen ist.

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