Das Handy von Alexander Hatz klingelt, ein zweieinhalbjähriges Kind drohe zu ersticken. Gerade erst hat er ein anderes zweijähriges Kind wiederbelebt, aber als Notarzt kommt so etwas eben vor. Lebensgefahr als Arbeitsroutine. Ab in den Wagen, Blaulicht, Martinshorn, Gaspedal, zehn Kilometer in acht Minuten. Acht Monate später bekommt Alexander Hatz Post. Strafbefehl. 4500 Euro soll er zahlen und sechs Monate lang seinen Führerschein abgeben. Ein Verkehrsteilnehmer hatte sich beschwert, er sei vom entgegenkommenden und überholenden Hatz zum scharfen Abbremsen und aufs Bankett gezwungen worden. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt beantragte daraufhin einen Strafbefehl, das Amtsgericht Neuburg ließ ihn zu. Faktisch stand in diesem Papier: Ein Notarzt soll dafür bestraft werden, dass er zu schnell zu einem erstickenden Kind gefahren ist. Jedenfalls stand das da, bis Medien die Geschichte so aufschrieben, wie sie war, sich im Internet 200 000 Menschen für Hatz einsetzten und die Generalstaatsanwaltschaft in München dem Wahnsinn nach ein paar Tagen schließlich ein Ende setzte.