100 Jahre Abschiebehaft:Wie Bayern schon früh versuchte, unliebsame Ausländer über die Grenze zu schaffen

Fort Prinz Karl

Das Fort Prinz Karl nahe Ingolstadt diente Bayern von 1920 bis 1924 als erstes reines Abschiebegefängnis.

(Foto: Brian Clontarf/CC BY-SA 3.0)

Ein Bündnis erinnert mit Aktionswochen an ein Jubiläum, das keiner feiern will.

Von Dietrich Mittler

Felleke Bahiru Kum, nach seinem Studium in Regensburg mittlerweile Ingenieur für Biomedizin, ist ein scheuer Mensch. Doch geht es um Asylpolitik, verschafft er sich Gehör. So geschehen am Montag in München, um mit seinen Mitstreitern auf die Aktionswochen "100 Jahre Abschiebehaft" aufmerksam zu machen. Vor Jahren, so berichtete er, sollte er dreimal nach Äthiopien abgeschoben werden. Zwar konnte er jedes Mal die aus seiner Sicht lebensbedrohliche Abschiebung verhindern - nicht zuletzt dank der Piloten, die sich weigerten, bei einem solchen Abschiebeflug mitzumachen. Doch Felleke Bahiru Kum erlebte am eigenen Leib, was es heißt, in Abschiebehaft zu kommen, seinerzeit noch in einer herkömmlichen Justizvollzugsanstalt. Das war bereits 2006, aber: "Ich berate so viele Menschen und sehe, dass die Probleme seit Jahren dieselben bleiben", sagt er.

Bahiru Kums Fazit könnte - was die psychische Belastung der von Abschiebehaft Betroffenen anbelangt - durchaus als Motto der Aktionswochen dienen, deren Programm unter www.100-jahre-abschiebehaft.de zu finden ist. Vor 100 Jahren, im Mai 1919, hatte das Innenministerium in der Ausländerfrage als Ergänzung zum bereits bestehenden bayerischen "Fremdenrecht" Regelungen zu "Aufenthalts- und Zuzugsbeschränkungen" getroffen. In diesen hieß es ausdrücklich, die Festnahme sei zulässig, "wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Abreise nicht erfolgen würde". Die Leser der Münchner Neuesten Nachrichten erfuhren von der neuen Gangart gegenüber den in München lebenden Ausländern am 26. Mai 1919. Wörtlich heißt es dort, es sei den Behörden nun sogar möglich, die Betroffenen "in militärische Schutzhaft zu nehmen".

Zunächst wurden die "lästigen Ausländer", so der damalige Sprachgebrauch, im Militärgefangenenlager Puchheim, dann im Landgerichtsgefängnis Landsberg am Lech sowie in den Amtsgerichtsgefängnissen Günzburg (Männer) und Aichach (Frauen) untergebracht. Gut ein Jahr später wurde zu diesem Zweck im Fort Prinz Karl bei Ingolstadt eigens ein sogenanntes Ausländersammellager eingerichtet, um dort die Betroffenen bis zu ihrer Abschiebung festzuhalten. In dem düsteren Festungsbau war während des Ersten Weltkriegs der spätere französische Staatspräsident General Charles de Gaulle kurzzeitig als Kriegsgefangener untergebracht. Als Offizier genoss er dort aber etliche Privilegien.

In seinem Aufsatz "Das Ausländersammellager Fort Prinz Karl bei Ingolstadt" beschreibt der Historiker Theo Straub, was indessen die zur Abschiebung vorgesehenen Personen erwartete: "Untergebracht waren die Häftlinge in feuchtkalten, kahlen Kasemattenräumen im Erdgeschoss" sowie im ersten Stock, heißt es da. Und: "Die Gefangenen lagen auf Säcken voll Hobelspänen." Um ihnen "jede Lust zur Rückkehr nach Deutschland zu nehmen", so Straub, sei die Verpflegung "mangelhaft" gewesen, die sanitären Anlagen "katastrophal" und die Behandlung durch das Wachpersonal "schikanös". Diese inhumane Unterbringung war im Sinne jenes Mannes, der im Münchner Fremdenpolizeiamt die Unterabteilung für Ausweisungen leitete: Hans Lang, später zum Regierungsrat befördert, verfolgte nach Straubs Recherchen eisern das Ziel, dass vor allem sogenannte Ostjuden "entfernt" werden müssten. Aus seiner Sicht waren diese Menschen eine "Gefahr für das Deutschtum". Aufgelöst wurde das Ausländersammellager Fort Prinz Karl schließlich Anfang Februar 1924 - allerdings nicht aus humanitären Erwägungen, sondern deshalb, weil aufgrund der katastrophalen Inflation das Geld knapp wurde. "Ausländische Polizeigefangene sind fortan in den örtlich zuständigen Polizeigefängnissen zu verwahren", teilte das Innenministerium mit.

Bayern, und hier lässt sich eine Parallele zur aktuellen Diskussion um die sogenannten Ankerzentren für Asylbewerber erkennen, wollte bereits 1919 deutschlandweit die Richtung vorgeben. Straub schreibt in seinem Aufsatz, Hans Lang habe in Berlin die "Übernahme des ,vorbildlichen' bayerischen Verfahrens" angeregt und damit letztlich sogar Erfolg gehabt - obgleich Preußen zunächst eine zwangsweise Repatriierung von osteuropäischen Pogromflüchtlingen ablehnte, wie Straub schreibt.

Für die Organisatoren der jetzigen Aktionswochen - dazu zählt neben dem Münchner Asylarbeitskreis von Amnesty International unter anderem auch der Bayerische Flüchtlingsrat - hat sich am bayerischen Sendungsbewusstsein nicht viel geändert: "Bayern treibt den Bund seit Jahren voran, wenn es um ,effiziente Abschiebungen' geht", schreiben sie. Mittlerweile gibt es im Freistaat drei "Einrichtungen für Abschiebungshaft" - so der offizielle Begriff. Diese befinden sich in Eichstätt, Erding und am Flughafen München. Weitere zwei sind in Hof und in Passau geplant.

Die Unterbringung dort lässt sich - was die örtlichen Gegebenheiten, die Verpflegung und auch die Behandlung durch das Wachpersonal betrifft - in keiner Weise mit der im Fort Prinz Karl vergleichen. Und doch sieht Agnes Andrä vom Bayerischen Flüchtlingsrat die Rechte der heutigen Abschiebehäftlinge verletzt: "In Abschiebehaft werden Geflüchtete zu Gefangenen ohne Straftat", sagt sie, "stigmatisiert und von jeglicher Unterstützung abgeschnitten." Was das mit Menschen mache, beschreibt Felleke Bahiru Kum so: "Die Zeit in der Abschiebehaft ist eine Narbe, die bei mir bis heute nicht verheilt ist."

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