15-Jähriger prügelt auf Mitschülerin ein:Gericht verurteilt Schüler wegen versuchten Mordes

Er lockte eine Mitschülerin in eine Fabrikhalle, schlug ihr mit einem Stein den Schädel ein und ließ sie mit lebensgefährlichen Verletzungen zurück. Nun wurde ein 15-Jähriger in Weiden zu einer hohen Haftstrafe verurteilt.

Die brutale Attacke auf eine Schülerin muss ein 15-Jähriger mit acht Jahren Jugendhaft büßen. Das Landgericht Weiden verurteilte den Jugendlichen wegen versuchten Mordes. Das teilte ein Gerichtssprecher nach der nicht öffentlichen Verhandlung mit. Nach Überzeugung des Gerichts waren die Mordmerkmale Heimtücke und Verdeckung einer Straftat erfüllt.

Das Gericht folgte den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte dagegen fünf Jahre Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags gefordert.

Der damals 14-Jährige hatte nach Überzeugung des Gerichts seine Klassenkameradin im vergangenen Oktober in eine leerstehende Fabrikhalle in Waldsassen im Landkreis Tirschenreuth gelockt, mit dem Ziel, die 13-Jährige zu vergewaltigen. Dazu schlug er dem Mädchen mit einem Stein den Schädel ein und verletzte sie zusätzlich mit einer Glasscherbe im Gesichts- und Halsbereich.

Dann ließ er von dem lebensgefährlich verletzten Mädchen ab, deckte sie mit einer Plane zu und ließ sie in der Fabrikhalle liegen. Erst Stunden später wurde das Mädchen von Angehörigen gefunden. Kiefer, Zähne, Nase, Jochbein waren zertrümmert und auch der Schädel wies Frakturen auf. In einer mehrstündigen Operation wurden dem Mädchen fast ein Dutzend Titanplatten eingesetzt. Noch heute leidet sie körperlich und seelisch unter den Folgen der Tat, geht nicht zur Schule und wird psychologisch betreut.

15-Jähriger bestritt den Tötungsvorsatz

Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Er räumte ein, die 13-Jährige mit einem Stein niedergeschlagen zu haben. Allerdings bestritt er einen Tötungsvorsatz. Das Gericht glaubte seiner jedoch Darstellung nicht.

In der nicht öffentlichen Verhandlung war erst nach und nach das Motiv für die brutale Attacke aufgedeckt worden. Demnach hatten Täter und Opfer am Abend vor der Tat per Kurznachrichtendienst WhatsApp Sympathie-Bekundungen ausgetauscht. Dabei fragte der Angeklagte auch nach gemeinsamem Geschlechtsverkehr, den die 13-Jährige jedoch ablehnte. Trotzdem kam es am 8. Oktober zu dem verhängnisvollen Treffen, bei dem der Angeklagte laut Gericht sein Opfer vergewaltigen wollte. Als er glaubte, sein Opfer getötet zu haben, ließ er es zurück. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: