Pandemie-Vorschriften:Bayern verkürzt Corona-Isolation auf fünf Tage

Schon von diesem Mittwoch an lockert der Freistaat die Regeln. Das Freitesten entfällt, ebenso die Quarantäne für Kontaktpersonen.

Von Andreas Glas, München

Der Freistaat verkürzt die Zeitspanne, die sich Corona-Infizierte in häusliche Isolation begeben müssen. Wie das Gesundheitsministerium am Dienstagnachmittag mitteilte, müssen sich Infizierte von diesem Mittwoch an nur noch für fünf Tage von anderen Menschen absondern. Danach ist kein Freitesten mehr nötig. Einzige Voraussetzung, um die Isolation zu beenden: 48 Stunden ohne Krankheitsanzeichen. Bestehen nach fünf Tagen immer noch Symptome, gilt die Isolationspflicht weiter - allerdings höchstens für zehn Tage, dann endet sie in jedem Fall. Die neue Regel betrifft in Bayern derzeit rund 800 000 Menschen. Ungefähr so viele aktive Corona-Fälle verzeichnete das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am Dienstag. Für Kontaktpersonen von Infizierten entfällt die Quarantäne von diesem Mittwoch an sogar vollständig.

"Die Saison der akuten Atemwegsinfektionen nähert sich dem Ende, der Infektionsdruck sinkt, und die Krankenhausbelastung ist stabil", sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Deshalb sei es "mehr als vertretbar", die Isolationspflicht zu lockern. Bisher galt, dass sich infizierte Personen für zehn Tage isolieren müssen. Nach 48 Stunden ohne Symptomen bestand zudem die Möglichkeit, sich am siebten Tag nach den ersten Symptomen oder dem ersten Infektionsnachweis frei zu testen. Eine Verkürzung der Isolationsdauer auf fünf Tage ist bundesweit eigentlich erst zum 1. Mai geplant - nun setzt Bayern dies vorzeitig um. Holetschek verwies am Dienstag auf "Überlegungen des Robert Koch-Instituts, welches sogar eine freiwillige Selbstisolation für zulässig hielt, und auch international ist eine fünftägige Isolation etabliert."

Der Minister stellte allerdings klar, dass zum Schutz vulnerabler Gruppen eine Sonderregelung in Bayern gilt. Wer zum Beispiel im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung arbeite und mit dem Coronavirus infiziert sei, könne nach Ablauf der fünftägigen Isolation erst "dann wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, wenn er ein negatives Testergebnis vorlegt", sagte Holetschek. Verlangt wird ein Antigentest oder ein PCR-Test mit einem Ct-Wert größer 30, der eine relativ geringe Virenlast nahelegt. So lange dieser Nachweis nicht vorliegt, gilt für Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen ein Tätigkeitsverbot.

"Wir wollen die Eigenverantwortung der Menschen stärken", sagte Holetschek. Zugleich appellierte er an die Menschen, "sich verantwortungsvoll zu verhalten". Nach dem Ende der Isolation empfehle er, "noch eine Zeit lang eine Maske zu tragen und Kontakte zu reduzieren". Darüber hinaus bat Holetschek die Betroffenen, weiterhin "ihre engen Kontakte über ihre Infektion zu informieren". Den Kontaktpersonen wiederum riet er, den Umgang mit anderen Menschen "zu reduzieren und im Home-Office zu arbeiten, wenn dies möglich ist, und sich freiwillig fünf Tage lang selbst zu testen." Für den Fall, dass sich die Infektionslage weiter entspannt, sprach sich Holetschek dafür aus, die Isolation komplett freiwillig zu machen. Auf der nächsten Länderkonferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister am 25. April werde man über diesen Schritt beraten.

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