Süddeutsche Zeitung

Bildung in Bayern:Verfassungsgerichtshof weist Klage gegen Islam-Unterricht ab

Seit einem Jahr dürfen Bayerns Schulen als Alternative zu Religion oder Ethik auch ein Fach zum Islam anbieten. Religionskritiker hatten dagegen geklagt - ohne Erfolg.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage gegen das neue Wahlpflichtfach Islamischer Unterricht im Freistaat abgewiesen. Die Popularklage sei unzulässig, heißt es in der am Dienstag publik gewordenen Entscheidung des Gerichts. Gegen das neue Fach geklagt hatten der Pädagoge Ernst-Günther Krause, der Bund für Geistesfreiheit Bayern und die Regionalgruppe München im Förderkreis der Giordano-Bruno-Stiftung.

Mit einer Popularklage könnten alle Rechtsvorschriften des bayerischen Landesrechts angegriffen werden, so das Gericht. Dazu gehörten allerdings nicht die Lehrpläne zum Islamischen Unterricht - das seien lediglich interne Verwaltungsvorschriften, "die der inneren Gestaltung des Unterrichts dienen und denen nicht der Charakter von Rechtsvorschriften mit Außenwirkung zukommt". Und dass durch die gesetzliche Regelung zum Islamischen Unterricht ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verfassungswidrig eingeschränkt würde, hätten die Antragsteller ebenfalls "nicht in zulässiger Weise gerügt".

Zudem heißt es in der Entscheidung des Gerichts, entgegen der Annahme der Kläger handle es sich beim Islamischen Unterricht "nicht um konfessionellen Religionsunterricht" - das lasse sich dem Gesetz selbst und dessen Begründung "eindeutig und zweifelsfrei entnehmen".

Vor einem Jahr hatte der Landtag die Überführung des bisherigen landesweiten Modellversuchs in ein reguläres Wahlpflichtfach Islamischer Unterricht gebilligt. Wählbar ist es an mehreren Hundert Schulen für Schülerinnen und Schüler insbesondere muslimischen Glaubens, und zwar statt Religionslehre und neben Ethik. Es handelt sich explizit um ein staatliches Angebot, bei dem staatliche Lehrkräfte in deutscher Sprache Wissen über die islamische Religion sowie eine grundlegende Werteorientierung "im Geiste der Werteordnung des Grundgesetzes und der bayerischen Verfassung" vermitteln sollen.

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