IS-Prozess in Bayreuth:Terrorverdächtiger 19-Jähriger wollte "als Märtyrer sterben"

Auftakt Prozess gegen einen terrorverdächtigen Syrer

Der 19-jährige Syrer Mamdoh A. wird am Landgericht Bayreuth angeklagt, einen Terroranschlag in Deutschland oder Syrien geplant zu haben.

(Foto: Nicolas Armer/dpa)
  • Der 19-jährige Syrer Mamdoh A. muss sich in Bayreuth vor Gericht verantworten, weil er einen Anschlag in Deutschland oder Syrien vorbereitet haben soll.
  • Das Landeskriminalamt hat in seiner Wohnung eine Filmsequenz sichergestellt, die als Bekennervideo gedeutet werden könnte.
  • Das Gericht muss sich am zweiten Verhandlungstag grausame Terrorvideos ansehen, anhand derer die Nähe des Angeklagten zum IS herausgestellt werden soll.

Von Olaf Przybilla, Bayreuth

Mamdoh A. ist angeklagt, einen Anschlag in Deutschland oder Syrien vorbereitet zu haben. Am ersten Verhandlungstag in Bayreuth ging aus seinen Einlassungen nicht klar hervor, ob der 19-Jährige mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) sympathisiert hat. Am zweiten Tag nun belastet ihn das Material, das in seiner Wohnung im oberfränkischen Pegnitz sichergestellt worden ist, schwer. Neben Anleitungen zum Bombenbau und Videos, auf denen zu sehen ist, wie Gefangene des IS bestialisch ermordet werden, hat das Landeskriminalamt (LKA) eine Filmsequenz entdeckt, die als Bekennervideo gedeutet werden könnte.

Man sieht den jungen Mann aus dem syrischen Raqqa mit einem langen Gewand, er hat einen Dolch in der Hand. Die Passage ist nur kurz, A. erklärt im Gerichtssaal, er habe immer dieselbe Szene aus verschiedenen Perspektiven aufgenommen. Zwei Sätze sind zu hören. Die Dolmetscherin versteht beide nicht in Gänze, dafür ist die Tonqualität zu schlecht. Das aber ist sie sicher zu verstehen: "Gegen die Agenten der Kreuzzügler", sagt der junge Mann auf dem Video.

Das Publikum im Saal sieht die diversen Terrorvideos nicht, sie laufen auf einem Bildschirm, auf den nur Prozessbeteilige blicken können. Aber schon das, was zu hören ist, scheint für viele im Raum kaum erträglich zu sein. Der Anwalt des Angeklagten, Jochen Ringler, muss als Verteidiger die gegen seinen Mandanten vorliegenden Beweismittel präzise kennen. Er lehnt es aber ab, sich bestimmte Passagen des sichergestellten Propaganda-Materials anzuschauen.

So zeigt sich Prozessbeobachtern ein unwirkliches Bild. Im Saal zu hören sind, zum Teil in Gesangsform, sadistische Invektiven gegen "Ungläubige". Zu sehen ist eine Gruppe Prozessbeteiligter, die fassungslos und bleich auf einen Bildschirm blickt. Und zu beobachten ist ein Anwalt, der sich immer wieder aus dieser Gruppe wegbewegt, förmlich flüchtet aus der Ecke mit dem Computer, und sich dort niederlässt, wo eigentlich Richter sitzen.

Wenn eine Sequenz zu Ende ist, fasst der Vorsitzende Richter Michael Eckstein, ans Publikum gewendet, die gesehene Passage kurz zusammen: "Eine Person, gefesselt, wird von einem Hochhaus gestürzt." "Gefangene werden durch Genickschuss getötet." "Gefangene stehen mit dem Rücken zur IS-Miliz, werden durch Schüsse in den Rücken getötet." Mamdoh A. steht ebenfalls in der Gruppe, er macht sich, an die Saalwand gestützt, auf einem Block allerlei Notizen. Am ersten Verhandlungstag hat er betont, dass er sich bestimmte Terrorvideos gar nicht angesehen habe, weil diese ihn nicht interessiert hätten.

Er habe bis zu 14 000 Nachrichten pro Tag bekommen, da habe er unmöglich alles lesen, anschauen und löschen können. An diesem zweiten Tag bittet sein Anwalt, die Videovorführung an einer der offenbar grausamsten Stellen zu unterbrechen. Er bittet das Gericht, zu Protokoll zu nehmen: "Der Angeklagte hat während der Gewaltszenen seine Augen auf den Boden gerichtet."

Auch ohne etwas zu sehen, ist der Inhalt schwer erträglich

Der LKA-Beamte, der das Material aus der Wohnung gesichtet hat, nennt die sichergestellten Videos "einschlägig". Ein hochwertig produziertes Propagandavideo etwa, auf dem proklamiert werde, dass "Ungläubige" abzuschlachten seien, wo man sie nur finde. Zur Demonstration ist später minutenlang deutscher Sprechgesang im Gerichtssaal zu hören. Auch ohne etwas zu sehen, ist der Inhalt schwer zu verarbeiten. Es geht um den Geschmack von Blut, um verstümmelte Gesichter, um den Dschihad, "auch wenn du in Europa bist".

Die persönlichen Bilder von A., die der LKA-Mann gesichtet hat, sind dagegen weniger eindeutig. Einmal ist der 19-Jährige mit "Tauhid"-Finger zu sehen, eine vom sogenannten Islamischen Staat verwendete Geste, die aber auch als Glaubensbekenntnis gewertet werden könne. Und auch das Filmchen, das man als Bekennervideo werten könnte, ist für den LKA-Beamten deutungsbedürftig. Kurz bevor das Video abbricht, glaube man zu erkennen, dass A., einen Dolch in der Hand, lachen muss. Dieses Video müsse man "wahrscheinlich interpretieren als spielerisches Herantasten an dieses Thema", sagt der Ermittler. Oberstaatsanwalt Andreas Franck hat es nicht in die Anklageschrift aufgenommen. Aber er macht keinen Hehl daraus, dass er es für ein nicht unwesentliches Indiz hält.

Ebenso wie einen Chat, den ein Maulwurf vom Verfassungsschutz mit A. kurz vor dessen Festnahme im Juni 2017 geführt hat. Mamdoh A. schreibt darin, er wolle nach Syrien und dort "als Märtyrer sterben". Diesen Dialog im Netz geführt zu haben, räumt der 19-Jährige ein. Reagiert aber habe er auf den Kontakt nur, weil er festgestellt zu haben glaubte, sein Chatpartner sei "krank oder gestört". Der Prozess wird fortgesetzt.

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