Innenministerium:Volksbegehren gegen Artensterben zugelassen

Das bayerische Innenministerium hat ein Volksbegehren gegen das Artensterben zugelassen. Zwischen 31. Januar und 13. Februar können sich Unterstützer bei den Gemeinden eintragen, wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte. Erfolgreich ist die Gesetzesinitiative, wenn mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten, also rund 950 000 Menschen, unterschreiben. Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) hatte das Volksbegehren Anfang Oktober beantragt. Ziel sei es, das bayerische Naturschutzgesetz zu verbessern, hieß es von der ÖDP. Dafür wolle die Partei mit dem Volksbegehren verschiedene Maßnahmen durchsetzen, die wichtigste sei die Vernetzung von Biotopen. Ohne eine solche Maßnahme falle der genetische Austausch weg, Arten würden aussterben. Zudem will die ÖDP mit dem Gesetzentwurf die ökologische Landwirtschaft massiv ausbauen, Uferrandstreifen gesetzlich schützen und die Lichtverschmutzung eindämmen.

Mit einem Volksbegehren können Bürger in Bayern Gesetze initiieren. Unterschreiben ausreichend viele Menschen, geht der Gesetzesentwurf zur Abstimmung in den Landtag. Lehnt der Landtag den Entwurf aus dem Volksbegehren ab, kommt es zum Volksentscheid.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: