Ingolstadt:Verfahren gegen Gerichtspräsidentin

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Anwalt Hubert Haderthauers wirft ihr Manipulationen an Akten vor

Von Dietrich Mittler, Ingolstadt

Der Rechtsstreit zwischen dem Ingolstädter Landgerichtsarzt Hubert Haderthauer und dem Freistaat Bayern wegen womöglich unberechtigt abgerechneter Laborleistungen nimmt an Dramatik zu. Wie die Staatsanwaltschaft in Ingolstadt am Dienstag bestätigte, wurde jetzt - angestoßen von Haderthauers Anwalt Gerd Tersteegen - ein Ermittlungsverfahren gegen die Ingolstädter Landgerichtspräsidentin Sibylle Dworazik eingeleitet. Dworazik vertrat den Freistaat Bayern in einem Verfahren wegen Akteneinsicht, das im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit um die Laborleistungen steht. Der Freistaat fordert von Haderthauer 48 401 Euro zurück: Er solle beweisen, dass er "über eine nachgewiesene Fachkunde" verfüge, um die Leistungen abrechnen zu können.

Gegen die Spitzenjuristin Dworazik wird nun aber ihrerseits ermittelt, weil sie angeblich Gerichtsakten manipuliert und damit verfälscht habe. Bereits Ende vergangenen Jahres hatte Haderthauers Anwalt diesen Vorwurf öffentlich erhoben - und dann später, wie er auf Nachfrage bestätigte, Anzeige erstattet. In einem mehr als 300 Seiten starken Leitzordner, so der Anwalt, seien die Dokumente mit Bleistift nummeriert worden. "Diese Zahlen hat man ausradiert und durch neue ersetzt. Außerdem fehlt in der Akte zumindest ein wesentliches Schriftstück", hatte Tersteegen gesagt. Das lasse sich auch belegen, weil im Ordner nach wie vor ein Brief vorhanden sei, der sich auf das nun fehlende Dokument beziehe. Landgerichtspräsidentin Dworazik, derzeit in Urlaub, wollte sich wegen des laufenden Verfahrens nicht öffentlich zu diesem massiven Vorwurf äußern.

Seitens der Staatsanwaltschaft Ingolstadt hieß es: "Für uns ist das ein ganz normaler Vorgang. Wir gehen dieser Anzeige wie jeder anderen nach - völlig unabhängig davon, wer nun der oder die Beschuldigte ist. Wenn eine Präsidentin die Beschuldigte ist, gehen wir dieser Anzeige natürlich genauso nach." Seit zwei Tagen, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, liegen die fraglichen Dokumente nun zur Prüfung vor. Weniger Erfolg hatte Haderthauers Anwalt indes mit seiner Beschwerde auf vollständige Akteneinsicht. Der dritte Senat des Verwaltungsgerichtshofs hat dieses Ersuchen endgültig zurückgewiesen.

Das Verfahren um die Laborleistungen steht in keinerlei Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft gegen Hubert Haderthauer und seine Frau Christine wegen Betrugs und Steuerhinterziehung. Wie die Staatsanwaltschaft in München bestätigte, dauern hier die Ermittlungen nach wie vor an.

© SZ vom 20.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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