IngolstadtMann im Drogenrausch erschossen - keine Ermittlungen gegen Polizisten

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Ein Ingolstädter Polizist hat vor einem Jahr einen Mann im psychischen Ausnahmezustand erschossen - aus Notwehr, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt. (Symbolbild)
Ein Ingolstädter Polizist hat vor einem Jahr einen Mann im psychischen Ausnahmezustand erschossen - aus Notwehr, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt. (Symbolbild) Rolf Vennenbernd/dpa

Der 35-Jährige soll mit einem schweren Ast auf die Beamten losgegangen sein, woraufhin ihn ein tödlicher Brustschuss traf. Die Ingolstädter Staatsanwaltschaft bewertet das Vorgehen als Notwehr.

Knapp ein Jahr nach der Tötung eines 35 Jahre alten Mannes in Ingolstadt durch einen Polizisten legt die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die beteiligten Beamten zu den Akten. Wie die Ingolstädter Oberstaatsanwältin Veronika Grieser am Dienstag berichtete, waren die Schüsse von zwei Polizisten von deren Recht auf Notwehr beziehungsweise Nothilfe gedeckt. Es werde kein Ermittlungsverfahren gegen die Beamten eingeleitet.

Der 35-Jährige soll nach Drogenkonsum auf Polizisten mit einem knapp fünf Kilo schweren Ast losgegangen sein, was dann zu den Schüssen aus den Dienstwaffen führte. Nach den Schilderungen der Ermittler war der Mann am 5. Juni 2023 zunächst aufgefallen, weil er sich nackt auf einem Betriebsgelände aufhielt. Nachdem es sechs Polizisten nicht gelungen war, den verwirrten Mann festzuhalten, verlagerte sich das Geschehen auf eine Brücke.

Die Polizei war mit zahlreichen Kräften vor Ort, sogar ein Spezialeinsatzkommando wurde angefordert. Feuerwehrleute bauten zudem Sprungkissen auf, falls der 35-Jährige sich von der Brücke gestürzt hätte. Letztlich eskalierte die Situation, als der Mann laut Grieser mit dem Ast in Richtung der Polizisten schlug.

Nach zwei Warnschüssen entschlossen sich zwei Beamte zu scharfen Schüssen in den Bauch und in die Brust des Mannes. Der Brustschuss war tödlich.

Zu diesem Zeitpunkt dauerte der Einsatz bereits fast fünf Stunden. Die Versuche, mit dem Mann ins Gespräch zu kommen, seien zuvor mehrfach gescheitert. Der Einsatz der Schusswaffe war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gerechtfertigt, nachdem mildere Methoden wie Schläge gegen die Beine des Mannes sowie Pfefferspray-Einsatz gescheitert seien. Nach den Angaben stand der 35-Jährige massiv unter dem Einfluss von Amphetaminen. Diese Drogen führten laut einem Gutachten zu aggressivem und enthemmtem Verhalten, Wahnvorstellungen, Halluzinationen und paranoiden Psychosen.

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