Ingolstadt:Tierbesitzer fordern 10 000 Euro Schadenersatz für kranken Mops

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Als Unterstützung angereist: Die Möpse Julchen (links) und Sir Henry von Käfer-Witwe Uschi Ackermann vor dem Landgericht in Ingolstadt. (Foto: dpa)
  • Ein fränkisches Ehepaar fordert Schadenersatz für die Behandlungskosten seines kranken Mopses - und gibt der Züchterin die Schuld an der Hirnhautentzündung des Tieres.
  • Eine Gutachterin erklärt dagegen, der Grund für die Krankheit des Mopses könne nicht eindeutig festgestellt werden. Jetzt muss ein Gericht entscheiden.

Ein fränkisches Ehepaar aus Ostheim vor der Rhön will vor dem Landgericht Ingolstadt Schadenersatz in Höhe von mehr als 10 000 Euro erklagen - als Schadenersatz für die Behandlungskosten von Ronja, ihrer Mops-Dame.

Ronja hat eine Hirnhautentzündung und wird nicht mehr lange leben. Das Mops-Weibchen leidet an Pug Dog Encephalitis (PDE), einer unheilbaren Krankheit, die mit epileptischen Anfällen, Blindheit und Koordinierungsproblemen einhergeht. Ihre Besitzer, das Ehepaar P., geben die Schuld daran einer Züchterin in Kinding nahe Ingolstadt, bei der sie das Tier vor fünf Jahren gekauft und dafür 1400 Euro hingeblättert hatten.

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Hund oder Schaf, bei mancher Hunderasse lässt sich das auf den ersten Blick nicht zweifelsfrei feststellen. Bei einer Überprüfung in Rostock war sich nicht mal die Polizei sicher.

Zwei Welpen standen zur Auswahl. "Wir haben uns für die Hündin entschieden", berichtet Jürgen P. den Journalisten. Nach zwei Jahren bekam Ronja dann die ersten epileptischen Anfälle. Eine Untersuchung brachte die traurige Gewissheit.

Draußen vor dem Verhandlungssaal führt eine Unterstützergemeinde neun Möpse aus, darunter auch die Käfer-Witwe Uschi Ackermann mit ihrem Mops Sir Henry. "Ich will, dass die Gerechtigkeit siegt," sagt die 69-Jährige. Sie ist die vielleicht prominenteste Mopsbesitzerin in Deutschland, zumindest aber die kämpferischste. Ackermann hat vor Gericht schon einmal einen Prozess für ihren Hund gewonnen.

Drinnen geht es betont sachlich zu: P.s Anwalt Andreas Ackenheil - selbst dreifacher Hundebesitzer - behauptet, die Hirnhautentzündung gehe auf zu frühes und zu häufiges Decken von Ronjas Mutter zurück. Die vom Gericht hinzugezogene Gutachterin Marion Link gibt dem Kläger zwar recht, dass Luna zu oft Nachwuchs bekommen musste. Insofern liege ein Verstoß gegen die Zuchtordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen vor.

Die Erkrankung von Ronja sei aber nicht nachweisbar darauf zurückzuführen, meint die Tierärztin. Die Züchterin lässt sich krankheitsbedingt von ihrem Anwalt entschuldigen, der während der Verhandlung lediglich sagt, dass seine Mandantin alle erforderlichen Zuchtnachweise erbracht habe. Der Vorsitzende Richter Stefan Schwab lässt keinen Zweifel daran, dass er sich der Meinung der Gutachterin anschließen wird - der geforderte Schadenersatz für die Behandlungskosten von Ronja in Höhe von bisher weit über 10 000 Euro scheidet nach seiner Überzeugung aus.

Außer Ronja leidet an der Krankheit auch das kinderlose Ehepaar: "Es sind viele Tränen geflossen," geben die beiden an. Der Hund müsse regelmäßig zum Tierarzt und sogar in Tierkliniken. "Ronja ist ein Pflegefall", schildert P., der die Hündin nicht zum Prozess mitgebracht hat. "Das wäre zu anstrengend für Ronja gewesen, sie verträgt keinen Stress." In den Sitzungssaal hätte sie ohnehin nicht gedurft - bei Gericht herrscht Hundeverbot.

Den Vergleichsvorschlag des Richters, dem Ehepaar die Hälfte des Kaufpreises für Ronja in Höhe von 1400 Euro zu erstatten, lehnt Ackenheil ab. Nach 35 Minuten Austausch der Argumente ist Schluss. Das Urteil wird am 31. Mai verkündet.

Ein ähnlich gelagerter Mops-Fall beschäftigte Amtsgericht und Landgericht Ingolstadt 2013 und 2015 übrigens schon einmal. Damals ging es um Emma. Sie hat dieselben Eltern wie Ronja, stammt also aus derselben Zucht. Der Prozess endete seinerzeit mit einem Vergleich. Die Züchterin zahlte der Hundebesitzerin 700 Euro Wertminderung - die Hälfte des Kaufpreises.

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