Süddeutsche Zeitung

Wegen Bestechlichkeit:Ingolstadts Ex-OB entgeht knapp dem Gefängnis

  • Der frühere Oberbürgermeister von Ingolstadt, Alfred Lehmann (CSU), ist zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, ausgesetzt zur Bewährung.
  • Er hat in zwei Fällen Wohnungen vergünstigt erworben und Bauunternehmen bevorteilt. Das Landgericht Ingolstadt wertete das als Bestechlichkeit und Vorteilsannahme.
  • Wird das Urteil rechtskräftig, verliert Lehmann seine Pensionsansprüche. Außerdem muss er mehr als 380 000 Euro zahlen.

Aus dem Gericht von Andreas Glas, Ingolstadt

Er ließ sich bestechen - nun ist der frühere Oberbürgermeister von Ingolstadt, Alfred Lehmann (CSU), nur knapp einer Haftstrafe entgangen. Das Landgericht Ingolstadt verurteilte ihn am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem muss er gut 380 000 Euro zahlen. Ein mitangeklagter Bauunternehmer bekam ein Jahr Haft, ebenfalls auf Bewährung. Lehmann hatte vor Gericht erst spät eingeräumt, Fehler gemacht und finanzielle Vorteile angenommen zu haben, die er nicht hätte annehmen dürfen.

Der heute 69-jährige Lehmann war von 2002 bis 2014 Rathauschef in Ingolstadt. Er wurde nun verurteilt, weil er Wohnungen vergünstigt erhalten und dafür bei Bauprojekten zugunsten zweier Firmen getrickst hat. Im ersten Fall geht es um eine luxuriöse Wohnung in der Innenstadt, auf dem Areal des einstigen städtischen Krankenhauses. Der CSU-Politiker kaufte sie zum Schein als Rohbau und bekam sie vergünstigt ausgebaut - als Gegenleistung dafür, dass der Krankenhauszweckverband, dessen Aufsichtsratschef Lehmann war, das Teilgelände an den Bauträger vergab. Diesen Fall werteten die Richter als Bestechlichkeit. Der Unternehmer stand in Ingolstadt ebenfalls vor Gericht, er wurde wegen Vorteilsgewährung verurteilt.

Beim zweiten Fall betreffen die Vorwürfe ein Kasernenareal, auf dem Lehmann und sein Vater 16 Studentenwohnungen weit unter Marktpreis kauften. Bei einem Notar-Termin für den Kauf des Areals wurden einem Bauunternehmer abweichende Zuschnitte und weitere Forderungen zugestanden, ohne die zuständigen Gremien einzubinden. In diesem Fall geht die große Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt von einer Vorteilsannahme aus. Sie ordnete in ihrem Urteil zudem an, die Vorteile aus beiden Taten einzuziehen. Das heißt: Lehmann muss 383 583 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass sich Lehmann insgesamt sogar um 600 000 Euro bereichert habe.

Ob sie gegen das Urteil Revision einlegen werden, ließen Staatsanwaltschaft wie auch Lehmanns Verteidiger am Dienstag offen. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Gefängnis für den früheren Oberbürgermeister beantragt, dazu eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten für den mitangeklagten Bauunternehmer. Lehmann habe "das Vertrauen des Volkes in seine Position für eigene Vorteile missbraucht", sagte Staatsanwalt Gerhard Reicherl in seinem Plädoyer in der vorvergangenen Woche. Dagegen sahen Lehmanns Verteidiger statt Bestechlichkeit nur Vorteilsannahme, eine schwächere Form der Korruption. Sie plädierten für eine Haftstrafe von maximal einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung. Die Anwälte des Unternehmers forderten für ihren Mandanten einen Freispruch.

Der Prozess begann im März, doch erst Monate später gab der Ex-Oberbürgermeister Fehler zu. Kein Geständnis, keine Chance auf Bewährung - das hatte ihm Richter Jochen Bösl zuvor signalisiert. Im September, am 23. Prozesstag, sagte Lehmann: "Ich möchte hier reinen Tisch machen." Er habe "Vorteile angenommen", die er nie hätte nehmen dürfen. Zu Prozessbeginn hatte Lehmann noch alle Vorwürfe bestritten.

Hätte er eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren bekommen, hätte diese laut Gesetz nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können. Der Ex-OB wäre in diesem Fall also ins Gefängnis gekommen. Wird das Urteil vom Dienstag rechtskräftig, verliert er seine Pensionsansprüche.

Die Richter sprachen ihn in einem Fall der Bestechlichkeit schuldig, im anderen der Vorteilsannahme. Das hat juristisch folgenden Hintergrund: Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme sind sozusagen die kleinen (und weniger hart zu bestrafenden) Schwestern von Bestechlichkeit und Bestechung, nur dass hier mit der Zahlung keine konkrete und pflichtwidrige Gegenleistung eines Amtsträgers, also des Oberbürgermeisters, verbunden ist, sondern nur dessen allgemeine Dienstausübung.

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