Anklage wegen Mordes in IngolstadtDoppelgängerin-Prozess: Es bleibt bei lebenslanger Haft

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Der angeklagte Mann (Mitte) beim Ingolstädter Mordprozess im vergangenen Jahr.
Der angeklagte Mann (Mitte) beim Ingolstädter Mordprozess im vergangenen Jahr. Cornelia Hammer/dpa

Das Gericht spricht von einer „verstörenden Tat“: Damit eine ähnlich aussehende Frau untertauchen kann, soll eine 23-Jährige mit 56 Messerstichen getötet worden sein. Nun ist das Urteil nahezu rechtskräftig.

Mehr als ein halbes Jahr nach dem Urteil im sogenannten Doppelgängerin-Mordprozess ist die Verurteilung eines 26-jährigen Mannes zu lebenslanger Haft rechtskräftig. Das Mordurteil gegen seine ebenfalls 26 Jahre alte Mitangeklagte liegt allerdings noch zur Überprüfung beim Bundesgerichtshof (BGH).

Die Frau hatte nach Ansicht des Landgerichts Ingolstadt untertauchen und daher als tot gelten wollen. Deswegen soll sie in einem sozialen Netzwerk im Internet nach einer ihr ähnlich sehenden Person gesucht haben, um diese umzubringen. Dadurch soll sie Kontakt zu einer 23-Jährigen aus Baden-Württemberg bekommen haben – und diese dann mit ihrem Komplizen getötet haben. Der Vorsitzende Richter sprach von einer „verstörenden Tat“.

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Wie ein Sprecher des Ingolstädter Landgerichts berichtete, sind inzwischen die Revisionsanträge der Staatsanwaltschaft sowie der Verteidiger des angeklagten Kosovaren zurückgezogen worden. Das Mordurteil gegen ihn ist somit rechtskräftig. Mehrere Medien hatten darüber berichtet.

Im Unterschied zu dem Mann wurde die angeklagte Frau nicht nur zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Bei ihr stellte die Strafkammer auch die besondere Schwere der Schuld fest. Sollte auch das Urteil gegen die Deutsch-Irakerin rechtskräftig werden, könnte ihre Gefängnisstrafe somit voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

Opfer nach Ingolstadt gelockt und auf der Fahrt getötet

Die Frau hatte in dem Verfahren alle Schuld auf ihren Mitangeklagten geschoben. Die Anwälte der 26-Jährigen hatten letztlich einen Freispruch gefordert und nach dem Urteil ebenfalls einen Revisionsantrag gestellt, über den nun voraussichtlich der BGH entscheiden wird.

Beide Beschuldigte waren laut Anklage im August 2022 zu dem Opfer nach Eppingen in der Nähe von Heilbronn gefahren, um die junge Frau unter einem Vorwand nach Ingolstadt zu bringen. Anschließend sollen beide die 23-Jährige bei einem Zwischenstop umgebracht haben, die Gerichtsmediziner stellten 56 Messerstiche fest.Die Leiche war schließlich im Auto der angeklagten Frau in Ingolstadt entdeckt worden. Die Ermittler gehen davon aus, dass diese wegen Familienstreitigkeiten ein neues Leben beginnen wollte.Der Ingolstädter Prozess lief fast das ganze Jahr 2024. Es war an mehr als 50 Tagen verhandelt worden.

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