Prozess in IngolstadtAngeklagter schweigt zu Mord an Ex-Frau auf offener Straße

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Die Polizei ermittelte in Ingolstadt, nachdem eine Frau auf offener Straße mit einem Messer tödlich verletzt worden ist.
Die Polizei ermittelte in Ingolstadt, nachdem eine Frau auf offener Straße mit einem Messer tödlich verletzt worden ist.
Foto: Stefan Hornberger/NEWS5/dpa

Eigentlich durfte er sich seiner Ex-Partnerin gar nicht nähern. Doch dann kam es zum Angriff mit einem Messer, die Söhne konnten ihre Mutter nicht retten. Im Prozess bleibt der Angeklagte wortkarg.

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Nach dem Gewaltverbrechen an seiner früheren Ehefrau auf offener Straße hat sich der angeklagte Ex-Ehemann vor Gericht nicht zu der Tat geäußert. Der 50-Jährige ist wegen Mordes angeklagt. Er soll Anfang Dezember 2025 abends 26 Mal mit einem Messer auf seine Ex-Partnerin eingestochen haben. Für ihn galt damals nach Angaben der Ermittler ein gerichtliches Kontaktverbot.

Die beiden Söhne des Paares waren dazwischengegangen und hatten noch erfolglos versucht, den Angreifer von der Tat abzuhalten. Die schwer verletzte Frau starb eine Stunde später in einem Krankenhaus.

Die Staatsanwaltschaft geht bei dem Fall vom Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe aus. Der Angeklagte habe insbesondere aufgrund von übersteigertem Kontroll- und Besitzdenken gehandelt. Er habe seiner früheren Frau ein selbstbestimmtes Leben nicht erlauben wollen. Für den Prozess sind insgesamt zehn Verhandlungstage geplant, das Urteil könnte demnach in der zweiten Oktoberhälfte verkündet werden.

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Laut Anklage war der Beschuldigte auf der Straße vor dem Wohnhaus seiner Ex-Partnerin mit einem Küchenmesser auf die 45 Jahre alte Frau losgegangen. Die Frau erlitt zahlreiche Verletzungen unter anderem an Brust, Bauch und Rücken.

Die 23 und 17 Jahre alten Söhne waren nach früheren Angaben der Polizei ihrer Mutter zu Hilfe gekommen. Sie hätten versucht, durch Tritte und Schläge ihren Vater von der Tat abzuhalten. Der damals noch 49 Jahre alte Mann wurde dadurch ebenfalls schwer verletzt und kam zunächst in eine Klinik.

Nach Angaben seines Verteidigers Thomas Seifert lag der Beschuldigte danach monatelang aufgrund von Kopfverletzungen im Koma. Deswegen könne er sich an nichts erinnern und auch in dem Verfahren keine Aussage machen. In einer Erklärung des Anwalts hieß es, dass der Angeklagte die Tat bedauere. Er könne sie seelisch kaum verkraften. Der 50-Jährige selbst bestätigte anschließend nur kurz, dass die vom Verteidiger verlesene Erklärung korrekt sei. Darüber hinaus sagte er nichts.

Der Angeklagte soll seine 45 Jahre alte Ex-Partnerin auf offener Straße niedergestochen haben. Die Frau starb später im Krankenhaus.
Der Angeklagte soll seine 45 Jahre alte Ex-Partnerin auf offener Straße niedergestochen haben. Die Frau starb später im Krankenhaus.
Foto: Felix Kirberg/dpa

Laut der Polizei hatte sich das Paar 2024 getrennt. Daraufhin sei es immer wieder zu Auseinandersetzungen gekommen. In der Folge wurde wegen Bedrohungen, Beleidigungen, Nötigungen und Körperverletzung gegen den Mann ermittelt. Zwei Monate vor der Bluttat wurde der Mann daher vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Danach wurde von dem Gericht auch noch einmal ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz gegen den Mann verhängt.

Angeklagte soll der früheren Ehefrau aufgelauert haben

Am Tatabend wurde die Frau nach Angaben der Staatsanwältin von ihrem neuen Lebensgefährten nach Hause gefahren. Sie sei vor ihrer Wohnung aus dem Auto gestiegen, der Freund sei weggefahren. Dann sei es zu dem Angriff von dem dort wartenden Ex-Mann gekommen.

Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Geschehen auch ein Strafverfahren gegen die beiden Söhne eingeleitet. Es wird geprüft, ob deren Tritte und Schläge von dem Recht auf Nothilfe gedeckt gewesen seien. Dieses Verfahren ist bislang nicht abgeschlossen.

Die drei gemeinsamen Kinder des Paares sollten in dem Prozess als Zeugen aussagen, sie sind auch Nebenkläger. Ein Sohn hat bereits über seinen Rechtsanwalt mitgeteilt, dass er als Angehöriger des Angeklagten von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen werde. Die Tochter sowie der andere Sohn wollen hingegen aussagen.

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