ImmenstadtMordanklage gegen 17-Jährigen nach Angriff auf Obdachlosen

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Der Tod eines Obdachlosen im Mai 2024 hat in Immenstadt große Bestürzung ausgelöst. Nun soll ein 17-Jähriger wegen Mordes angeklagt werden.
Der Tod eines Obdachlosen im Mai 2024 hat in Immenstadt große Bestürzung ausgelöst. Nun soll ein 17-Jähriger wegen Mordes angeklagt werden.
Thomas Balbierer

Die Staatsanwaltschaft Kempten erhebt Anklage gegen einen Jugendlichen. Er soll einen wohnungslosen Mann getötet haben, um „Macht und Stärke“ zu demonstrieren.

Von Thomas Balbierer

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Die Staatsanwaltschaft Kempten hat im Fall eines in Immenstadt getöteten Obdachlosen Mordanklage gegen einen 17-Jährigen erhoben. Das teilte eine Sprecherin am Freitag mit. Der Jugendliche soll im Mai den 53-jährigen Martin H. auf der Straße angegriffen und dabei am Kopf verletzt haben. Der Mann zeigte die Tat nach der Attacke persönlich bei der Polizei an, bevor er am nächsten Tag an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma sowie einer Hirnblutung starb. Die Staatsanwaltschaft sieht einen direkten Zusammenhang zwischen dem Angriff und dem Tod des Opfers.

Laut der Anklage soll der 17-Jährige den Obdachlosen bereits vor der tödlichen Attacke mehrmals drangsaliert haben. Am Tattag sei er mit erhobener Faust auf ihn zugegangen und habe mehrmals auf ihn eingeschlagen, auch auf den Schläfenbereich. Daraufhin sei H. mit dem Hinterkopf auf den Boden gestürzt, wodurch er sich die tödliche Hirnverletzung zuzog. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen vor, dass er bei dem Angriff „Macht und Stärke demonstrieren“ wollte. Sie geht von Mord aus niedrigen Beweggründen aus. So teilt es das Landgericht Kempten mit.

Die Ermittler werfen dem 17-Jährigen zudem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor. Bei seiner Festnahme kurz nach dem Vorfall soll er Polizisten angegriffen und beleidigt haben.

Über die Zulassung der Anklage muss die Jugendkammer am Landgericht Kempten entscheiden. Das werde frühestens im November geschehen, so ein Sprecher. Da für Minderjährige ein besonderer Schutz der Persönlichkeitsrechte gilt, finden Jugend-Strafverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der Beschuldigte, Jahrgang 2007, war bereits in der Vergangenheit durch Einbruch und Körperverletzung aufgefallen. Die Polizei bezeichnet ihn als „Intensivtäter“. Er sitzt seit Mai in Untersuchungshaft.

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