Der Jugendliche, der einen Obdachlosen in Immenstadt im Allgäu im Mai 2024 so schwer geschlagen hat, dass dieser später starb, muss für sechs Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Kempten verurteilte ihn am Mittwoch wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe, wie die Pressestelle mitteilte.
Der Fall hatte großes Aufsehen erregt, da der getötete Martin H. in Immenstadt kein Unbekannter war. Nach dem Angriff war er zunächst noch in der Lage, die Tat bei der Polizei anzuzeigen, doch offenbar waren seine Kopfverletzungen schwerer als von den Beamten dort eingeschätzt. Am nächsten Morgen wurde der 53-Jährige bewusstlos auf dem Boden einer Bankfiliale gefunden. Er starb wenig später in einer Klinik.
Die Verhandlung gegen den jungen Mann fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da der Angeklagte zur Tatzeit 17 Jahre alt war. Ein Unbekannter war er jedoch nicht, die Polizei führte ihn als „Intensivtäter“. Er war wegen verschiedener Delikte bekannt. Martin H. soll er auch schon früher drangsaliert haben.

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Nach sieben Verhandlungstagen war die Jugendkammer des Landgerichts davon überzeugt, dass der Jugendliche am 7. Mai 2024 bei einer Bankfiliale auf den Obdachlosen traf. Zunächst habe es eine verbale Auseinandersetzung gegeben, darauf folgte eine Schlägerei. Der 17-Jährige habe Martin H. mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen.
Dadurch stürzte der ältere Mann und stieß mit dem Kopf gegen die Türen der Bank. Durch die Gewalteinwirkungen auf den Kopf habe Martin H. eine schwere Hirnverletzung erlitten, die später zum Tode führte, stellte ein Gutachter fest. Der Angeklagte habe jedoch von dem Obdachlosen abgelassen, als „äußerlich noch keine erheblichen Verletzungen wahrnehmbar waren“, teilt das Gericht mit. Deswegen gehe das Gericht gehe nicht davon aus, dass der Jugendliche „vorsätzlich den Tod des Geschädigten herbeiführen wollte“.
Allerdings hätte der Angeklagte aufgrund seiner vorangegangenen körperlichen Attacken, vor allem gegen den Kopf des Geschädigten, vorhersehen können, dass dieser später daran sterben könne. Es sei allgemein bekannt, dass Schläge gegen den Kopf schädlich sind und im äußersten Fall auch zum Tode führen können, heißt es in der Mitteilung.
Zunächst war der Jugendliche wegen Mordes angeklagt worden, die Staatsanwaltschaft beantragte schließlich jedoch auch die Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und forderte eine Jugendstrafe von acht Jahren. Die Verteidigung plädierte für fünf Jahre.
Das Gericht verhängte schließlich eine Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten wegen Körperverletzung mit Todesfolge und eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung. Bei seiner Festnahme hatte sich der Jugendliche gegen die Polizeibeamten gewehrt.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Martin H. stammte aus Immenstadt und war nach Jahren in Berlin gerade erst wieder ins Allgäu zurückgekehrt. Früher habe er erfolgreich beim FC Immenstadt Fußball gespielt, einen Fliesenleger-Betrieb gehabt und gutes Geld verdient, berichteten Vertraute des Opfers der SZ. Ins Korsett eines bürgerlichen Lebens habe er aber nie so ganz gepasst. Als er starb, trauerten viele Menschen in Immenstadt um ihn.