Neues Kurzgutachten:ICE-Messerstecher könnte doch schuldfähig sein

Bahnhof Seubersdorf nach Messerangriff in ICE

Nach dem Messerangriff in einem ICE im November wurde der Bahnhof Seubersdorf vorläufig gesperrt.

(Foto: Daniel Karmann/dpa)

Er ist daher nicht länger in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, sondern sitzt in Untersuchungshaft. Der 27-Jährige hatte im November vier Menschen mit einem Messer angegriffen.

Der Mann, der im November im ICE Passau-Hamburg vier Menschen mit einem Messer angegriffen hat, könnte doch schuldfähig sein. Ein Sachverständiger sei in einem Kurzgutachten zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass derzeit die Voraussetzungen für Schuldunfähigkeit oder eingeschränkte Schuldfähigkeit nicht vorliegen, teilte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München am Montag mit. Seit 19. Januar ist er daher nicht länger in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, sondern sitzt in Untersuchungshaft.

Ein anderer Gutachter war in seiner ersten Einschätzung kurz nach der Tat am 6. November noch davon ausgegangen, dass seine Schuldfähigkeit zur Tatzeit aufgehoben war. Der 27-Jährige hatte ihm gegenüber etwa gesagt, sich vom ersten Opfer bedroht gefühlt zu haben und die anderen Taten wie im Traum begangen zu haben. Auch Polizisten hatten "psychische Auffälligkeiten bemerkt. Er wurde daraufhin im Bezirksklinikum Regensburg untergebracht.

Der Mann, der aus Syrien stammt, hatte in dem Zug, der gerade zwischen Regensburg und Nürnberg unterwegs war, vier Männer im Alter zwischen 26 und 60 Jahren teils schwer mit einem Messer verletzt. Die Ermittler schließen einen islamistischen Hintergrund nicht aus. Sie fanden etwa Propagandavideos der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) bei ihm. Es ist aber nach wie vor unklar, ob eine extremistische Motivation tatsächlich eine Rolle gespielt hat. Das ausführlichere, endgültige Gutachten, das die Frage nach der Schuldfähigkeit beantworten soll, steht noch aus. Dem Mann werden unter anderem versuchter Mord in zwei Fällen, versuchter Totschlag sowie vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen.

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