Pandemie:Grüne fordern Hotspot-Regel für Bayern

Die Landtagsgrünen fordern die Staatsregierung dazu auf, die im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz verankerte Hotspot-Regel in Bayern anzuwenden. Das Gesetz gebe "den Ländern die Möglichkeit, weitere Schutzmaßnahmen" vorzunehmen, dem dürfe sich der Freistaat "nicht verweigern", sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze der SZ und verwies auf die hohen Fallzahlen in Bayern. Am Montag waren 5136 Betten von Patientinnen und Patienten mit Corona-Infektion belegt - gut zehn Prozent mehr als eine Woche zuvor. Die Lage auf den Intensivstationen blieb mit 411 Corona-Fällen halbwegs stabil.

Derzeit gilt in Bayern eine Übergangsregel, die es erlaubt, bestimmte Schutzmaßnahmen bis zum 2. April beizubehalten. Danach könnte der Freistaat laut Gesetz regionale Hotspots festlegen, wo dann weiterhin bestimmte Einschränkungen gelten würden, etwa die Maskenpflicht beim Einkaufen und in der Schule oder in festzulegenden Bereichen die 3-G-Regel. Allerdings kann der Landtag eine Region nur bei konkreter Gefahr zum Hotspot erklären - zum Beispiel dann, wenn eine Überlastung der Kliniken droht. Laut Bundesregierung ist es möglich, auch ein komplettes Bundesland zum Hotspot zu erklären. Zuletzt hatte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) jedoch erklärt, dass die Hotspot-Regel "alles andere als praktikabel" sei.

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