Süddeutsche Zeitung

Holzkirchen:Kuhglockenläuten führt erneut zu Prozess

Im mittlerweile mehr als drei Jahre andauernden Kuhglockenstreit von Holzkirchen schlägt an diesem Freitag zum wiederholten Mal die Stunde der Justiz. Das Landgericht München II verhandelt dann die Zivilklage einer Frau aus dem kleinen Weiler Erlkam bei Holzkirchen, die sich vom Läuten der Kuhglocken auf einer benachbarten Wiese gestört fühlt. Die Klägerin ist die Ehefrau eines Unternehmers, der am Landgericht in selber Sache vor einem Jahr schon einmal abgeblitzt war.

Der Grund für diese juristische Niederlage, die der Ehemann Ende 2017 vor dem Landgericht erlitten hatte, war ein formaler: Er hatte 2015 in der Vorinstanz am Amtsgericht Miesbach einem Vergleich mit der Bäuerin zugestimmt, wonach Kühe mit Glocken um den Hals zwar mindestens 20 Meter Abstand zum Gartenzaun des Mannes halten müssen, aber die Glocken ansonsten weiter bimmeln dürfen. Das Landgericht hat sich angesichts dieser früheren Einigung inhaltlich gar nicht festgelegt, ob der Mann das Läuten der Kuhglocken dulden muss oder nicht. Diese Entscheidung will nun seine Ehefrau, die an dem Vergleich vor dem Amtsgericht nicht beteiligt war, mit ihrer neuerlichen Klage herbeiführen. Das Paar wohnte schon drei Jahre in seinem aufwendig umgebauten Bauernhaus in Erlkam, als die Marktgemeinde Holzkirchen 2014 die benachbarte Wiese als Kuhweide an die Bäuerin verpachtet hat. Auch die Gemeinde findet sich daher in der Rolle der Beklagten wieder. Nicht nur Bürgermeister Olaf von Löwis (CSU) misst dem Streit eine grundsätzliche Bedeutung für die landwirtschaftlichen Traditionen in Oberbayern bei.

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Quelle:
SZ vom 07.11.2018 / kpf
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