Holocaust-Leugnung:Prozess gegen Bischof Williamson wegen Verfahrensfehler gestoppt

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat das Verfahren gegen den Holocaust-Leugner Richard Williamson vorläufig eingestellt - wegen eines Fehlers im Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft kann nun erneut Anklage erheben.

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat das Verfahren gegen den als Holocaust-Leugner bekanntgewordenen Bischof der katholischen Piusbruderschaft, Richard Williamson, vorläufig eingestellt. Der Bischof war zunächst vom Amtsgericht Regensburg und später vom Landgericht Regensburg wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das OLG Nürnberg hatte sich als Revisionsgericht mit den vorausgegangenen Entscheidungen zu befassen. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, schildere der Strafbefehl das Amtsgerichts Regensburg vom 22. Oktober 2009 "keinen hinreichend deutlichen Anklagesachverhalt". In dem Strafbefehl werde lediglich eine Vorbereitungshandlung und demnach ein (noch) nicht strafbares Verhalten des Bischofs angeführt. Konkret ging es in diesem Justizstreit darum, dass Bischof Williamson im Priesterseminar der Piusbrüder in Zaitskofen (Oberpfalz) gegenüber einem schwedischen Fernsehsender ein Interview mit der Holocaust-Äußerung gab. Im Strafbefehl fehle aber der Hinweis, wie und wo das Interview in Deutschland bekannt wurde. Dies ist nach Auffassung des Nürnberger Gerichts aber von "zentraler Bedeutung", weil entsprechende Äußerungen der Volksverhetzung so nur in Deutschland strafbar sind. Die Staatsanwaltschaft hat nun erneut die Möglichkeit, Anklage zu erheben.

Verfahren gegen Holocaustleugner Williamson wird wohl neu aufgerollt

Das Verfahren gegen den Holocaustleugner Williamson wurde vorläufig eingestellt.

(Foto: dapd)
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