Hof:Fünf Jahre Haft für Reproduktionsmediziner

Wegen mehrerer Straftaten hat das Landgericht Hof einen Reproduktionsmediziner aus Oberfranken zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Kammer verurteilte ihn unter anderem wegen Verstößen gegen das Embryonenschutzgesetz und das Transplantationsgesetz. Er habe in seinen Klinikräumen eine Art "Eizellenbank" aufgebaut - um Frauen mit Kinderwunsch Eizellen fremder Frauen einzusetzen, erläuterte der Vorsitzende Richter Siegbert Übelmesser am Dienstag in der Urteilsbegründung. Diese Praxis ist in Deutschland verboten.

Zudem hat der Mediziner mehr als eine Million Euro Steuern hinterzogen sowie bei den Abrechnungen für die Kassenärztliche Vereinigung betrogen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er von 2007 bis 2012 sowohl Bareinnahmen in seiner Klinik als auch Kapitalerträge auf Vermögen im Ausland nicht korrekt versteuert hatte.

Strafmildernd habe sich ausgewirkt, dass der Angeklagte die Vorwürfe vor Gericht eingeräumt hatte, sagte Übelmesser weiter. Auch sei es verständlich, wenn er Paaren mit Kinderwunsch habe helfen wollen. Andererseits habe der Arzt auch aus Gewinnstreben gehandelt und über einen langen Zeitraum hinweg eine Vielzahl von Straftaten begangen. Außerdem habe er seine Mitarbeiter in seine Machenschaften hineingezogen - sie hätten beispielsweise fingierte OP-Berichte für den Abrechnungsbetrug erstellen müssen.

Die Kammer verhängte zudem drei Jahre Berufsverbot. Mit fünf Jahren Gefängnis blieb sie deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die achteinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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