Hochschulen:Sonderregeln für Wintersemester

Landtag diskutiert Gesetzesänderung wegen Corona-Pandemie

Das laufende Wintersemester 2020/2021 soll wie auch das kommende Sommersemester 2021 ein Corona-Semester werden. Das kündigte Wissenschaftsminister Bernd Sibler (CSU) am Donnerstagmorgen bereits an, bevor im Landtag die geplante Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes in Erster Lesung diskutiert wurde. Zwar haben CSU und Freie Wähler die Mehrheit im Parlament, aber Fakten schafft erst die Abstimmung. Sollten Siblers Corona-bedingte Änderungen kommen, hätten die bayerischen Studierenden wenigstens für die Sommermonate Planungssicherheit. Denn auch wenn Sibler bereits Mitte Januar verkündet hatte, dass für das laufende Wintersemester Corona-Sonderregeln gelten sollen, fehlt noch immer die gesetzliche Grundlage. Streng genommen müssen Prüfungsämter der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HaW) und Universitäten agieren als käme keine Erleichterung. Das könnte für Studierende die Exmatrikulation oder den Verlust der Bafög-Förderung bedeuten. Beides ist an eine Regelstudienzeit gebunden und diese wiederum an abgelegte Prüfungen. Wer sich dazu in den letzten beiden fast komplett digital gelaufenen Semestern nicht in der Lage sah, hätte ein Problem. Dieses ist erst gelöst, wenn die Gesetzesänderung gilt. Die Zeit ist knapp: Das Wintersemester an den HaW läuft am 14. März ab. Unis haben Zeit bis 31. März.

Man gehe aber davon aus, dass Hochschulen "im Sinne des geplanten Gesetzes verfahren werden", teilte das Wissenschaftsministerium dazu mit. Von den neuen Regeln soll auch der wissenschaftliche Nachwuchs profitieren: Die befristeten Stellen von Akademischen Räten oder Juniorprofessorinnen können um bis zu zwölf Monate verlängert werden, wenn Stellen zwischen 1. März 2020 und 31. März 2021 bestanden.

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