Kriegsflüchtlinge:Internetseite mit Hilfsangeboten an Ukrainer

Mit einer eigens eingerichteten Internetseite sollen die vielen Hilfsangebote in Bayern für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine besser koordiniert werden. "Damit können wir die zahlreichen Hilfsangebote besser steuern. Die Hilfe soll dort ankommen, wo sie wirklich benötigt wird", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Freitag in München. Auf der Website www.ukraine-hilfe.bayern.de könnten alle Bürgerinnen und Bürger von sofort an unkompliziert Hilfsangebote hinterlegen.

Besonders gefragt seien insbesondere Dolmetscher und Personen mit ukrainischen Sprachkenntnissen, die bei Behördengängen oder Ähnlichem unterstützen könnten. Zudem könnten auf der Website Angebote für Wohnungen sowie Transportdienstleistungen hochgeladen werden. Koordiniert und gebündelt würden die Angebote dann von den Regierungen und Kommunen, die bei Bedarf auf die Anbieter zukommen. Herrmann empfahl, sich vor einer Spende bei der jeweiligen Organisation genau zu erkundigen, was am dringendsten benötigt werde. "In der aktuellen Situation erlauben Geldspenden mehr Flexibilität, da aufwendige Transport- und Logistikfragen entfallen", betonte er.

Zudem setzte Herrmann in Bayern das "Sonn- und Feiertagsfahrverbot" für Lkw ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen aus, sofern diese in Richtung der ukrainischen Grenze Transporte zur Hilfeleistung für die ukrainische Bevölkerung durchführen. "Wir wollen der ukrainischen Bevölkerung bestmöglich in diesen schweren Stunden helfen", sagte Herrmann. "Dafür sind kurzfristige Transporte mit zivilen Hilfsgütern unabdingbar, auch an Sonn- und Feiertagen." Er bezog sich dabei aber nicht nur auf den Transport von Hilfsgütern in die Ukraine selbst. Auch die Anrainerstaaten und die dortigen Flüchtlingslager seien auf Unterstützung angewiesen. Laut Herrmann gilt die Regelung zunächst bis zum 26. Juni 2022. Die Aussetzung des Sonn- und Feiertagsverbots für Hilfstransporte ist mit allen Bundesländern abgestimmt. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt in der Zeit von Mitternacht bis 22 Uhr für eine Vielzahl von Transportgütern.

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