AbtreibungsrechtDer Hexenprozess von Memmingen

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Im Februar 1989 gab es bayernweit Demonstrationen gegen den Paragraph 218 und die Memminger Abtreibungsprozesse.
Im Februar 1989 gab es bayernweit Demonstrationen gegen den Paragraph 218 und die Memminger Abtreibungsprozesse. dpa, SZ-Photo
  • Ende der Achtzigerjahre führte die bayerische Justiz in Memmingen einen umstrittenen Prozess gegen Frauenarzt Horst Theissen und 156 Patientinnen wegen Abtreibungen.
  • Die Staatsanwaltschaft verhörte die Frauen mit unnachgiebiger Strenge über intimste Details, was als "Hexenprozess von Memmingen" in die Rechtsgeschichte einging.
  • Theissen wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, das Urteil später auf eineinhalb Jahre Bewährung reduziert, seine berufliche Existenz war vernichtet.
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Ende der Achtzigerjahre gehen Staatsanwaltschaft und Gericht in einem mittelalterlich anmutenden Prozess gegen einen Frauenarzt und 156 Patientinnen vor, die abgetrieben haben. Es war auch eine Abrechnung Bayerns mit dem damals gelockerten Bundesrecht.

Von Florian Fuchs

Das Büchlein hat sie noch. Sie wohnt schon lange nicht mehr in Memmingen, aber ihre Notizen hat sie aufgehoben. Es gab ja kaum Überweisungen damals, die Frauen wollten nichts mehr unterschreiben, sie wollten eigentlich gar nichts mehr mit dem Thema zu tun haben. Aber das Geld, das brauchten sie, weil die Staatsanwaltschaft ihnen Strafbefehle geschickt hatte: Verstoß gegen den Paragrafen 218, der seinerzeit das Thema Abtreibung regelte. Die meisten Frauen zahlten, damit sie nicht vor Gericht mussten.

Anne Leipert, damals Leiterin des örtlichen internationalen Frauentreffs, hat Spendengeld also bar verteilt, um die Frauen zu unterstützen, die sich eine Strafzahlung eigentlich gar nicht leisten konnten: Migrantinnen, Alleinerziehende. Frau S., hat Leipert zum Beispiel damals notiert, mit Schreibmaschine: 500 D-Mark. Frau M.: 1000 D-Mark. Und doch war das Thema nicht erledigt für die meisten dieser Frauen. Die Staatsanwaltschaft in Memmingen lud sie dennoch vor, sie sollten aussagen vor Gericht, gegen den Frauenarzt Horst Theissen, der die Abtreibungen vorgenommen hatte, über intimste Details, befragt mit unnachgiebiger Strenge. Leipert spricht von „Erniedrigung“.

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156 Frauen lud das Gericht als Zeugen vor, der Memminger Prozess gegen den Frauenarzt Horst Theissen Ende der Achtzigerjahre ging als „Hexenprozess von Memmingen“ in die deutsche Rechtsgeschichte ein. Der Spiegel schrieb von einem „Kreuzzug“, es gab Demonstrationen, landesweit, nicht nur in der Allgäuer Kleinstadt. Die bayerische Justiz setzte sich mit ihrem Vorgehen dem Verdacht aus, einen politischen Feldzug gegen das vom Bundestag durchgesetzte liberale Abtreibungsrecht zu führen.

An all dies wird derzeit im Freiheitsforum Memmingen erinnert, ein neues Format, das von nun an jährlich wechselnd gesellschaftlich wichtigen Themen Raum geben soll. „Mit verschiedenen Formaten wie Theater, Podiumsdiskussion oder Lesung sollen Themen aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet werden. Das Freiheitsforum soll zum Nachdenken anregen und den Austausch fördern“, erklärte Oberbürgermeister Jan Rothenbacher. Am 12. März um 19.30 Uhr etwa findet im Antoniersaal ein Podiumsgespräch zum Paragraf 218 und der Lebenswirklichkeit Betroffener statt.

Die Stadt der Freiheitsrechte hätte kein besseres Thema zum Auftakt der Reihe wählen können als diesen Prozess, der mit der Steuerfahndung begann. Eine im Unfrieden geschiedene Sprechstundenhilfe des Arztes hatte Anzeige wegen Steuerhinterziehung erstattet, die Fahnder beschlagnahmten auch die Patientendatei – und gaben sie an die Staatsanwaltschaft weiter. So starteten die Ermittlungen wegen illegaler Abtreibungen gegen Theissen, der damals in der Region der einzige Arzt war, an den sich Frauen ambulant wegen eines Schwangerschaftsabbruchs wenden konnten. Bayern bestand eigentlich darauf, dass Abtreibungen nur in Kliniken stattfanden, anders als die anderen Bundesländer.

Der Arzt Horst Theissen musste sich vor dem Landgericht Memmingen wegen gesetzwidriger Abtreibungen verantworten.
Der Arzt Horst Theissen musste sich vor dem Landgericht Memmingen wegen gesetzwidriger Abtreibungen verantworten. dpa

Zahlreiche Frauen aus der Patientendatei erhielten also Strafbefehle, die meisten zahlten, um sich eine öffentliche Demütigung zu ersparen. Die spätere Memminger SPD-Stadträtin Leipert bot als damalige Leiterin des Frauentreffs ihre Hilfe an. „Da war ein Fall, der hat mich besonders berührte“, erinnert sie sich. Eine Mutter von zwei Kindern sollte 1000 D-Mark zahlen. An die 40 Jahre alt, Migrantin, krank, alleinerziehend: Wie viele andere wusste sie gar nicht, wie ihr geschieht. „Du bist in einer sozialen und medizinischen Notlage, das bezahlst du nicht, hab ich ihr gesagt“, betont Leipert.

Eine solche Notlage, mit der die Frau laut Gesetz straffrei geblieben wäre, erkannte das Gericht nicht an. Als sie aussagen sollte, hatte die Staatsanwaltschaft ihre Nachbarin geladen. Damit, sagt Leipert, sollte vor Gericht belegt werden, dass die Frau das Kind hätte bekommen können – weil die Nachbarin ab und an auch eines ihrer anderen Kinder betreut habe.

In anderen Fällen gab es ähnlich absurde Argumentationen. Einer Frau hielt der Staatsanwalt vor, sie hätte ja bei der Sparkasse nachfragen können, ob sie ihr dort die Zinsen für ihren Kredit erlassen, um sich ein weiteres Kind leisten zu können. Die Zeugenvernehmungen waren teils nicht öffentlich. „Dadurch konnte der Staatsanwalt die Frauen so erniedrigen“, sagt Leipert.

Einer der Richter hatte seine Freundin selbst zu einer Abtreibung gedrängt

In Memmingen, das kann man alten Reportagen über die Zeit des Prozesses entnehmen, war die Atmosphäre während der Verhandlungen vergiftet. Kaum jemand sprach öffentlich über Theissen, die Abtreibungen und den Prozess. Auch Leipert, die für die betroffenen Frauen kämpfte, wurde für manche Bürger zum Feindbild. „Ein paar Leute fanden mein Engagement gut. Ein paar grüßten mich nicht mehr. Am Ende war es mir egal“, sagt Leipert. Ihren Job beim Frauentreff der evangelischen Gemeinde musste sie auch aufgeben „Ich wurde gemobbt“, sagt sie. „Es war physisch und psychisch sehr belastend.“

Überregional dagegen war Leipert plötzlich eine gefragte Gesprächspartnerin. Von überall her kamen die Anfragen, sie reiste quer durch die Republik, 40 bis 50 Veranstaltungen, organisiert unter anderem von evangelischen Studentengemeinschaften und Frauenzentren. Einmal, am Bodensee, hat ihr ein Mann bei einer solchen Gelegenheit einen Plastikfötus in die Hand gedrückt. „Für den war ich eine Mörderin.“

Im Frühjahr 1989 musste der beisitzende Richter aus dem Prozess ausscheiden, der zuvor die Frauen besonders eifrig vorgeführt hatte. Weil er Jahre zuvor selbst seine Freundin zu einer Abtreibung gedrängt und mit ihr dafür extra nach Hessen gefahren war. Der Frauenarzt Horst Theissen wurde dennoch zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt – bei mehr als zwei Jahren konnte die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Bundesgerichtshof hob das Strafmaß später auf und verwies es ans Landgericht Augsburg, mit Verweis auf die „vergiftete Atmosphäre“ in Memmingen, in der kein objektives Urteil mehr möglich gewesen wäre. Das Landgericht erkannte schließlich auf eineinhalb Jahre und Bewährung. Theissen verließ den Freistaat, seine berufliche Existenz war vernichtet, im Juni 2020 starb er mit 81 Jahren.

Der Prozess hätte in jeder anderen Kleinstadt auch stattfinden können, sagt Leipert. „Klar ist aber auch: Man kann einen Schwangerschaftsabbruch nicht beurteilen wie eine sonstige Straftat.“

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