Es ist die Ungewissheit, die den Betroffenen zu schaffen macht. Dürfen sie in Deutschland bleiben oder nicht? Gewiss sind die Eheleute Bolanle, 51, und Martins Dele Lawani, 54, aus Nigeria nicht die Einzigen, denen es so geht. Aber ihr Beispiel veranschaulicht, wie schwierig der Weg zu einem Bleiberecht in Deutschland sein kann.
Im März 2022 flohen die Lawanis vor dem Krieg in der Ukraine. Sie stammen aus Nigeria, in Deutschland lassen sie sich gerade zu Sozialpflegern ausbilden. Also in einem Bereich, in dem chronischer Fachkräftemangel herrscht. Und doch erging nun ein Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, nach dem sie bis zum 3. Juni ausreisen müssen. Er sei verunsichert und besorgt darüber, was als Nächstes passieren werde, schreibt Martins Dele Lawani in einer Textnachricht.

Newsletter abonnieren:Mei Bayern-Newsletter
Alles Wichtige zur Landespolitik und Geschichten aus dem Freistaat - direkt in Ihrem Postfach. Kostenlos anmelden.
Das Problem: Das Ehepaar fällt nicht unter die Massenzustromrichtlinie, die von der EU nach Kriegsbeginn aktiviert wurde und mithilfe derer Geflüchtete in jedem EU-Land ohne Asylverfahren einen Schutzstatus erhalten. Gültig ist sie für Ukrainer. Und für Menschen aus Drittstaaten, die in der Ukraine als Flüchtlinge anerkannt waren oder über eine ukrainische Aufenthaltsgenehmigung verfügen und nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Die Aufenthaltsgenehmigung der Lawanis, die nach eigener Aussage in Kiew ein Bekleidungsgeschäft betrieben, war allerdings bei ihrer Flucht abgelaufen. Laut bayerischem Innenministerium könnten sie zudem nicht belegen, warum eine Rückkehr nach Nigeria für sie unmöglich sei.
Mit einer Anwältin und der Flüchtlingsbetreuung Herzogenaurach kämpft das Paar gegen den Bescheid, eine Klage läuft. Außerdem hat die Flüchtlingsbetreuung im Landtag eine Petition eingereicht, um für eine pragmatische Auslegung des Aufenthaltsgesetzes in dem Fall zu werben. Das Paar arbeitete, so lange es ihm erlaubt war, in einem Altenheim in Herzogenaurach, für die Zeit nach der schulischen Ausbildung hat es aus dem Heim bereits die Zusage für eine betriebliche Ausbildung.
In der Ausländerbehörde vermutet man, das Paar wolle sich das Bleiberecht erschleichen
Der zuständigen Ausländerbehörde reicht das allerdings nicht. Sie bezichtigt die Lawanis, ihre Ausbildung nur aufgenommen zu haben, um sich ein Bleiberecht zu erschleichen. Es sei nicht realistisch, in ihrem Alter in einem körperlich belastenden Pflegeberuf zu arbeiten, ihr Ansinnen stelle daher einen "offensichtlich missbräuchlichen Versuch" dar, in Deutschland bleiben zu dürfen. Rainer Spenger von der Flüchtlingsbetreuung nennt das einen "Schlag ins Gesicht für alle Pflegekräfte über 50".
Die erste Hürde hat die Petition der Flüchtlingshilfe bereits genommen: Sie ist zugelassen und wird im Petitionsausschuss behandelt. Wann genau, das steht noch nicht fest. Bis zur parlamentarischen Sommerpause bleiben nur vier Termine. Solange im Ausschuss keine Entscheidung gefallen ist, wird zumindest der Bescheid des Landratsamtes nicht umgesetzt. Daher drohe dem Ehepaar "in nächster Zeit keine Abschiebung", heißt es aus dem Innenministerium.
Rainer Spenger kann dennoch nicht verstehen, warum das Landratsamt überhaupt der Entscheidung im Ausschuss vorgegriffen hat. Aus dem Landratsamt heißt es, eine Petition habe "von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung". Und bis die Klage gegen den Bescheid verhandelt sei, würden "keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen durchgeführt".
Eine Sprecherin des Innenministeriums weist zudem auf die Möglichkeit eines Asylantrags hin. Dem Ehepaar sei bereits wiederholt angeraten worden, einen solchen zu stellen. "Dieser Empfehlung sind die Betroffenen leider - wohl auch aufgrund nicht optimaler Beratungen von anderer Seite - bislang nicht gefolgt."
Rainer Spenger von der Flüchtlingsbetreuung hält einen Asylantrag für "keine Option". Die Antwort würde lauten, die Lawanis sollten eben in eine Region Nigerias, in der Boko Haram nicht präsent sei, sagt Spenger. Die Islamisten greifen Christen wie die Lawanis in Nigeria immer wieder an. Spenger sagt, für einen Antrag müssten die Lawanis zudem ihre Wohnung, ihr stabiles Umfeld verlassen und in eine Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber ziehen. "Im Moment", sagt er, "ist das alles katastrophal."