Prozess in Würzburg:Polizist soll krebskranken Mann um 81 000 Euro betrogen haben

Betrugsprozess gegen Polizist

Der angeklagte Polizist wartet im Sitzungssaal auf den Prozessbeginn.

(Foto: dpa)

Er soll dem Schwerkranken gesagt haben, er benötige das Geld, um Schmerzmittel für eine "private Chemotherapie" für ihn zu bezahlen. Vor Gericht präsentiert der Angeklagte eine andere Version.

Von Olaf Przybilla, Würzburg

Der Polizeibeamte Markus H. soll, ausgestattet mit einer Vorsorgevollmacht, einen schwer an Krebs erkrankten Mann um 81 000 Euro betrogen haben. Laut Anklage habe der 42-Jährige das Vertrauensverhältnis zu seinem Vermieter ausgenutzt und diesem fälschlicherweise gesagt, er benötige das Geld, um Schmerzmittel für eine "private Chemotherapie" für ihn zu bezahlen. Auch soll er behauptet haben, er wolle eine kostspielige Zweitmeinung einholen, der Tumorerkrankung des Schwerkranken wegen.

Knapp drei Stunden lässt sich der angeklagte Beamte am Mittwoch zu Beginn des Prozesses am Würzburger Schöffengericht zur Sache ein. Er pflegt einen Darstellungsstil, der - was die Ausschmückungsdetails betrifft - jedem Barockdichter zur Ehre gereichen würde. Das Wichtigste aber stellt er an den Anfang: Dass er Marihuana erworben habe, wie ihm die Staatsanwaltschaft ebenfalls vorwirft, das räume er ein. Dass er aber einen älteren Herren um viel Geld gebracht haben soll, daran stimme rein gar nichts.

Aus Nachbarn wurden Freunde

1996 ist der Beamte, der in einem Revier im badischen Tauberbischofsheim tätig ist, ins fränkische Helmstadt gezogen. Er bezog eine Wohnung im Souterrain seines Vermieters, anfangs war das ein unverbindliches Verhältnis. Enger wurde es erst, als H. sich einen Hund anschaffte. Der Vermieter hatte nichts dagegen und bald wurde es zum Ritual, dass der Vermieter Alois S. dem Hund seines Untermieters zu bestimmten Zeiten Wurst oder eine Brotkruste vom ersten Stock ins Erdgeschoss zuwarf. So kam man sich näher, so nahe, dass H. seinem Vermieter eine Verwandte empfahl, als der in einer komplexen Erbschaftsangelegenheit - er erbte etwa 170 000 Euro - selbst nicht zurecht kam.

Als bei Alois S. dann ein Tumor im Hals diagnostiziert wurde, entspann sich aus dem nachbarschaftlichen ein freundschaftliches Verhältnis. Die Ehefrau von S., eine Frau mit thailändischen Wurzeln, konnte sich der Sprachbarriere wegen nur um wenig kümmern und so, erzählt der Beamte H., habe das Krankenmanagement fast vollständig er übernommen. H. legt so ausführlich Zeugnis darüber ab, dass man am Ende über die Länge von Klinikgängen an der Uni Würzburg Bescheid weiß, über die Komplexität von Magensonden und knifflige Ernährungskurse, die H. seinem Vermieter zuliebe belegt haben will. Richter Mark Kurzawski lässt den Angeklagten das in aller Ausführlichkeit darlegen, schiebt nur gelegentlich dazwischen, es wäre "nett", wenn sich H. ein wenig mehr auf die Tatvorwürfe konzentrieren würde. Denn dass er sich um seinen kranken Vermieter gekümmert habe, das bestreite ja keiner.

Hohe Geldsummen in bar

Markus H. zufolge soll es sich so zugetragen haben: Sein Vermieter habe ihm immer wieder mehrere Tausend Euro zugesteckt - Geld, das er in Tranchen dessen Ehefrau weitergeben sollte, die offenbar mit der Geldverwaltung in eigener Sache überfordert gewesen sei. Es gab allerdings auch sehr hohe Beträge, die ihm der Vermieter angeblich in bar übergeben haben soll, einmal sogar 25 000 Euro. Wofür? Nach schweren medizinischen Eingriffen habe er für Alois S. einen Pflegedienst gesucht, dies aber habe sich als schwierig herausgestellt; für alle Fälle habe S. deshalb seinem Mieter das Geld übergeben. Immerhin habe H. sogar seine Dienstzeit bei der Polizei reduziert, um bei der Pflege von S. helfen zu können. Er habe doch "Pflege der Mutter" als Grund angegeben, wirft der Richter ein. Ja, da habe er nicht die Wahrheit gesagt, erklärt H.

Quittungen, Belege? Immerhin sei er doch Polizist, sagt der Richter. "Nein, das hat mich nicht interessiert", sagt H. Staatsanwalt Tobias Knahn schwankt angesichts der Darlegungen zwischen Belustigung und Verärgerung. Er habe 25 000 Euro Fremdgeld in ein Schließfach zu eigenem Geld gelegt, um es für pflegerische Notsituationen zur Hand zu haben - wäre das Geld da nicht besser auf dem Konto von S. liegen geblieben? Wenn er, H., in diesem Fall auf der anderen Seite, bei der Polizei, stünde: Würde er solche Transaktionen nicht auch "auffällig" finden, fragt der Richter. H. will das gar nicht bestreiten.

Noch zu Lebzeiten hat S. seinen Mieter des Betrugs bezichtigt. Was H. behaupte über die Geldtransfers, sei niemals abgesprochen gewesen. Wenn man zu einem Mann ein Freundschaftsverhältnis pflegt, das dem eines Sohnes nicht unähnlich sei - warum sollte jener Mann plötzlich Anzeige erstatten, wird H. gefragt. Womöglich habe S. unter dem Eindruck von Medikamenten gestanden, erklärt H. Für maximal plausibel hält mindestens der Staatsanwalt das offenkundig nicht. Trotzdem hat die Anklage ein Problem: Hauptbelastungszeuge Alois S. ist gestorben. Für den Indizienprozess sind bislang sechs Verhandlungstage angesetzt, das Urteil wird frühestens im November erwartet.

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