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Hausärztestreit:Gericht: AOK-Ausstieg aus Hausarztvertrag war rechtens

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Im Dezember war die AOK Bayern aus dem Hausarztvertrag ausgestiegen - zum Ärger des Ärzteverbands. Nun entschied ein Gericht: Die Kündigung war rechtmäßig.

D. Mittler

Die fristlose Kündigung des Hausarztvertrages durch die AOK Bayern ist rechtmäßig. Dies entschied am Freitag das Sozialgericht München ( Aktenzeichen S 39 KA 1248/10 ER) und wies damit die Klage des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV) zurück.

Innerhalb weniger Wochen muss der Verband damit seine zweite schwere Niederlage einstecken. Am 22. Dezember war die Mehrzahl der gut 7000 im Verband organisierten Hausärzte der Aufforderung ihrer Spitzenfunktionäre nicht gefolgt, kollektiv die Kassenzulassung zurückzugeben. Der für den Systemausstieg plädierende BHÄV-Vorsitzende Wolfgang Hoppenthaller war daraufhin zurückgetreten.

Die Entscheidung der 39.Kammer des Sozialgerichts bedeutet für die Hausärzte mehr als nur eine politische Schwächung ihrer Interessenvertreter. Nun ist klar, dass sie auch drastische Geldeinbußen hinnehmen müssen, da ihnen der gekündigte AOK-Hausarztvertrag lukrative Honorare gesichert hatte.

Die AOK hatte den Vertrag im Dezember als Reaktion auf den geplanten Systemausstieg des Hausärzteverbandes fristlos gekündigt. In seinem Eilbeschluss gibt das Gericht dem Verband dafür die alleinige Verantwortung. Der Aufruf zur Rückgabe der Kassenzulassung stelle klar einen Rechtsmissbrauch dar.

Zudem habe der Verband in Kauf genommen, "dass die hausärztliche Versorgung in Bayern zumindest vorübergehend und in Teilen nicht mehr sichergestellt gewesen wäre", urteilte das Gericht. Dass sich der Verband jetzt nach Hoppenthallers Rücktritt von einem Systemausstieg distanziere, sei "für die Wirksamkeit der Kündigung rechtlich nicht relevant".

Die AOK erklärte in einer ersten Reaktion auf das Urteil, sie sei "nach wie vor zu Verhandlungen über neue Hausarztverträge bereit". Der Vorstandsvorsitzende der Kasse, Helmut Platzer, sagte: "Im Interesse unserer Versicherten sind wir fest davon überzeugt, dass die hausärztliche Versorgung weiter gestärkt werden muss." Deshalb strebe er einen zügigen Abschluss entsprechender Verträge an.

Das Gesundheitsministerium äußerte die Hoffnung, "dass die Vertragsparteien bald zu direkten Gesprächen zusammenkommen". Wolfgang Krombholz, der kommissarische Chef des Hausärzteverbandes, wollte zum Urteil selbst nicht Stellung nehmen. Er setze nun auf Neuverhandlungen, die noch Ende Januar beginnen sollten - so wie es auch Gesundheitsminister Markus Söder fordere.

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Quelle:
SZ vom 22./23.01.2011
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