Amtsgericht HaßfurtAushilfslehrer filmt nackte Grundschüler – Haft auf Bewährung

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Der angeklagte Aushilfslehrer (rechts) sitzt neben seinem Rechtsanwalt Marc Wandt im Sitzungssaal des Amtsgerichts in Haßfurt, wo die Hauptverhandlung gegen ihn beginnt, und verdeckt sein Gesicht.
Der angeklagte Aushilfslehrer (rechts) sitzt neben seinem Rechtsanwalt Marc Wandt im Sitzungssaal des Amtsgerichts in Haßfurt, wo die Hauptverhandlung gegen ihn beginnt, und verdeckt sein Gesicht. (Foto: Heiko Becker/dpa)

Zahlreiche Grundschüler sollen in Unterfranken heimlich von ihrem Aushilfslehrer gefilmt worden sein – in Umkleidekabinen vor dem Schwimmunterricht. Dem Gefängnis entgeht der Mann nur knapp.

Das Amtsgericht Haßfurt hat einen Aushilfslehrer zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt, weil er nackte Grundschulkinder in Umkleidekabinen eines Schwimmbades gefilmt haben soll. Die Strafe wurde nach Gerichtsangaben zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. Zudem erhielt der 30-Jährige eine Arbeitsauflage von 240 Stunden sowie eine Therapieweisung.

Das Urteil wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in zwölf Fällen, wegen Herstellung kinderpornografischer Inhalte in 13 Fällen und wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte ist noch nicht rechtskräftig.

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Die Generalstaatsanwaltschaft hat auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten plädiert, die Nebenklägervertreter auf mehr als zwei Jahre Haft – damit wäre eine Bewährung ausgeschlossen gewesen. Der Verteidiger hatte wegen der Vorwürfe unter anderem eine Gesamtfreiheitsstrafe beantragt, die bewährungsfähig ist. Zu Prozessauftakt hatte sich der 30-Jährige umfassend zu den Vorwürfen eingelassen. Ob er die Taten einräumte, blieb aber unklar, weil er hinter verschlossenen Türen aussagte.

Die Videoaufnahmen der Schüler sollen im Jahr 2023 entstanden sein, als der Aushilfslehrer an einer Schule im unterfränkischen Landkreis Haßberge beschäftigt war. Er war damals laut Anklage unter anderem als Aufsicht beim Schwimm- und Sportunterricht der Grundschulklassen eingesetzt. Zwischen Mai und Dezember 2023 soll der Angeklagte mit seinem Handy 28 heimliche Videoaufnahmen in Umkleidekabinen und Klassenzimmern der Schule gemacht haben, vorwiegend von sechs- bis zwölfjährigen Jungen, die teils nackt waren. In den Klassenzimmern wurden auch Mädchen gefilmt.Die Kinder sollen von den Aufnahmen nichts mitbekommen haben. Aus den Videos soll der Anklagte sodann kinderpornografische Bildcollagen erstellt haben. Die Polizei war dem Mann nach einem Warnhinweis aus den USA auf die Spur gekommen.

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