Nach zwei Bürgerentscheiden über den geplanten Windpark Altötting in den Gemeinden Mehring und Marktl wird es auf absehbare Zeit keine weitere lokale Abstimmung über das Großprojekt geben. Der Gemeinderat in Haiming hat ein entsprechendes Bürgerbegehren der Initiative „Gegenwind Altötting“ trotz ausreichender Unterschriften inzwischen als unzulässig abgelehnt. Anders als zuvor in Marktl boten die Haiminger Räte den Windrad-Kritikern auch kein Ratsbegehren an, um die Bürger über eine gemeinsam erarbeitete Frage abstimmen zu lassen. „Gegenwind“ kündigte daraufhin ein neues Bürgerbegehren mit einer geänderten Formulierung an, muss dafür aber erst einmal wieder Unterschriften sammeln. Ein späterer Bürgerentscheid könnte jedoch ins Leere laufen, wenn die Bayerischen Staatsforsten bis dahin ihre bisherige Kommunalklausel gestrichen haben.
Die Klausel besagt, dass in Staatswäldern wie dem Altöttinger und dem Burghauser Forst keine Windenergieprojekte gegen den Willen der jeweiligen Gemeinde verwirklicht werden dürfen. Dies hatte der überwiegend mit Regierungsvertretern besetzte Aufsichtsrat des Staatsbetriebs 2011 so beschlossen. Nachdem die Mehringer den Windpark Ende Januar mehrheitlich abgelehnt haben, könnte er seinen Beschluss nun aber revidieren. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) haben schon vor zwei Wochen eine baldige Abkehr von der Selbstverpflichtung angekündigt. Hatte Aiwanger davor noch signalisiert, für das laufende Projekt in Altötting bei der Klausel zu bleiben, so hat er ein solches Bekenntnis seither vermieden.
Entsprechend rechnet auch Haimings Bürgermeister Wolfgang Beier (CSU) laut seinem eigenen Bericht zur Gemeinderatssitzung damit, dass in Kürze die „Kommunalklausel für das jetzt in der Planung schon weit fortgeschrittene Projekt Windpark im Staatsforst Altötting aufgehoben“ wird und ein neuer Bürgerentscheid dann gar keine Auswirkungen mehr auf Zahl und Standorte der Windräder hätte. Diese Standorte wollten die Staatsforsten und der Projektträger Qair voraussichtlich im Juli festlegen.
Qair selbst berichtet unterdessen von ersten Ergebnissen der laufenden Windmessungen. Laut dem „gutachterlichen Zwischenbericht“ eines externen Büros liege die durchschnittliche Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe der Windräder bei 5,61 Metern pro Sekunde, was den bisherigen Daten im Windatlas Bayern entspreche. Unter diesen Bedingungen ermögliche aktuelle Anlagentechnik „eine klimafreundliche und nachhaltige Energieversorgung durch Windenergie, auch in Schwachwindgebieten wie im Landkreis Altötting“.
„Gegenwind“ räumt Formfehler ein
Die „Gegenwind“-Initiative zweifelt hingegen an, dass Windenergie in der Region wirtschaftlich sein und einen nennenswerten Beitrag zur Versorgung der Industrie im bayerischen Chemiedreieck leisten könne. Mit der Ablehnung ihres Bürgerbegehrens durch den Haiminger Gemeinderat will sich die Initiative nicht abfinden. Genau wie zunächst in Marktl, wo am Ende die meisten Bürger für den Windpark gestimmt haben, ist auch den Haiminger Räten die Formulierung zu unbestimmt, wonach die Gemeinde „alle rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen“ ergreifen solle, um die Windräder zu verhindern.
Ein „Gegenwind“-Sprecher hatte noch kurzfristig versucht, diesen Passus aus dem Text streichen zu lassen. Der Sprecher zählt jedoch nicht zu jenen drei Personen, die im Bürgerbegehren als Vertretungsberechtigte genannt sind. Das räumt auch „Gegenwind“ ein, kritisiert aber zugleich, dass Beier trotz besseren Wissens nicht rechtzeitig auf den Fehler aufmerksam gemacht habe. Einen weiteren von der Gemeinde monierten Formfehler, nämlich dass die Vertretungsberechtigten gar nicht mehr vollzählig sind, weil sich einer wegen des zunehmenden Einflusses der AfD längst von der Initiative abgewandt hat und für ihn kein Stellvertreter benannt wurde, weist „Gegenwind“ zurück.