Haftstrafe für Maßkrug-Schläger:"Größter Fehler meines Lebens"

Aus Eifersucht schlägt ein 24-Jähriger seinem Kontrahenten bei einem Fest einen Maßkrug auf den Kopf. Das Opfer leidet noch heute unter den Folgen. Vor Gericht bereut der Mann die Tat - zu Motiv oder Ablauf sagt er aber nichts. Nun ist er zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Von Katja Auer

Die junge Frau war "so etwas wie seine große Liebe", so formuliert es der Richter, viele Jahre führte der Angeklagte mit ihr eine Beziehung. Allerdings keine völlig unbeschwerte. Er wurde "zweimal abgelöst" von einem anderen jungen Mann und das sollte diesem schließlich zum Verhängnis werden. Auf dem Weinfest in Zeil am Main trafen die Kontrahenten im August des vergangenen Jahres aufeinander - und der 24-jährige Bamberger schlug dem drei Jahre jüngeren Nebenbuhler einen tönernen Maßkrug auf den Kopf. Aus Eifersucht.

Das Opfer war so schwer verletzt, dass es notoperiert werden musste. 42 Klammern schlossen die Wunde, die Narbe am Kopf ist geblieben. Der 21-Jährige leidet immer noch unter Kopfschmerzen, Spätfolgen sind nicht ausgeschlossen.

Als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung wertete das Landgericht Bamberg den Angriff. Der 24-Jährige wurde am Mittwoch zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Er wird in eine Entziehungsanstalt eingewiesen, um sein Alkoholproblem in den Griff zu bekommen. Bei der Tat hatte er mehr als vier Promille Alkohol im Blut.

"Das war der größte Fehler meines Lebens", sagte der junge Mann vor Gericht. Viel mehr aber auch nicht. Weder zum Motiv noch zum Ablauf wollte er sich äußern.

Angeklagter habe Folgen nicht abschätzen können

Für das Gericht war dennoch klar, was passiert ist, an jenem Tag im August. Der Angeklagte war mit seiner Freundin auf dem Weinfest in Zeil, "wo man nicht erwartet, dass solche Sachen passieren", sagte der Richter. Dort trafen sie auf ihren Ex-Freund. Zufällig. Die junge Frau ging hin, die beiden umarmten sich zur Begrüßung. Dann zeigte er ihr die Tätowierung auf seinem Unterarm, wo er immer noch ihren Name trug.

Da muss den Angeklagten die Eifersucht übermannt haben, er schlug dem Konkurrenten - über seine Freundin hinweg - den etwa ein Kilogramm schweren Maßkrug auf den Kopf. So fest, dass dabei nach Überzeugung des Gerichts mindestens der Henkel abriss. Ob der Schlag so heftig war, dass der Krug beim Aufprall auf den Kopf sogar zerbrach oder erst, als er danach auf den Boden fiel, blieb ungeklärt.

Dass er seinen Nebenbuhler tatsächlich umbringen wollte, davon ging das Gericht nicht aus, dennoch habe er dessen Tod billigend in Kauf genommen. "Da hätte alles Mögliche passieren können", sagte der Richter. Der Angeklagte habe nicht abschätzen können, welche Folgen der Angriff mit dem Maßkrug tatsächlich haben würde.

Ein Schläger sei der Angeklagte nicht, erklärte der Richter, "das ergibt sich aus Ihrem bisherigen Leben". In dem gibt es zwar Vorstrafen, auch im Gefängnis war der junge Mann schon einmal. Aber nie wegen Gewaltdelikten, Alkohol war dagegen fast immer im Spiel. Viel Alkohol. Der Angeklagte bezeichnete sich selbst als Alkoholiker. Nüchtern halte ihn der psychologische Gutachter für völlig ungefährlich, sagte der Staatsanwalt und auch betrunken werde der Angeklagte eher lustig als aggressiv. In Kombination mit Eifersucht jedoch müsse auch in Zukunft mit einer ähnlichen Reaktion gerechnet werden.

Der Staatsanwalt hatte fünf Jahre und drei Monate Haft gefordert, von der ursprünglichen Anklage wegen versuchten Mordes war er allerdings abgewichen und hatte auf versuchten Totschlag plädiert. Der Verteidiger hatte lediglich eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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