Urteil in Cold CaseLebenslange Haft nach Tod von Gastwirt in Würzburg

Ein wegen Mordes angeklagter Mann (li.) sitzt neben seinem Dolmetscher (Mi.) und seinem Verteidiger in einem Gerichtssaal des Landgerichts. Mehr als 26 Jahre nach der Tötung eines türkischen Gastwirts in Würzburg steht der Angeklagte zusammen mit seinem Sohn vor Gericht.
Ein wegen Mordes angeklagter Mann (li.) sitzt neben seinem Dolmetscher (Mi.) und seinem Verteidiger in einem Gerichtssaal des Landgerichts. Mehr als 26 Jahre nach der Tötung eines türkischen Gastwirts in Würzburg steht der Angeklagte zusammen mit seinem Sohn vor Gericht. Angelika Resenhoeft/dpa

Ein Maskierter erschießt wie aus dem Nichts in Würzburg einen Gastwirt. Das war vor mehr als 26 Jahren. Nun glaubt das Gericht, die Täter gefunden zu haben.

Mehr als 26 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Gastwirts hat das Landgericht Würzburg ein Vater-Sohn-Duo zu lebenslanger Haft verurteilt. Aus Sicht der Kammer gibt es keinen Zweifel an der Täterschaft der heute 50 und 67 Jahre alten Männer. Zudem stellte das Gericht für beide die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Entlassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen. Das Urteil wegen Mordes ist nicht rechtskräftig.

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Nach Überzeugung des Gerichts hatte der staatenlose 50-Jährige am 5. Januar 1999 als damals 23-Jähriger den Gastwirt erschossen, um einer Geldforderung Nachdruck zu verleihen. Den Auftrag für die Tat soll sein Vater, ein Türke, gegeben haben. Das 55 Jahre alte Opfer, ebenfalls Türke, wurde durch mehrere Schüsse eines Maskierten in seiner Gaststätte in Würzburg getötet. Im Frühjahr 2024 gingen neue Hinweise zu dem bisher ungelösten Fall ein, die den Anstoß zu dem Verfahren gaben.

Die Angeklagten hatten sich in dem seit Januar währenden Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Tatwaffe wurde bis heute nicht gefunden. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil aus ihrer Sicht die Täterschaft der Männer nicht erwiesen ist und ein überzeugendes Motiv fehlt. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten in ihren Schlussworten lebenslange Freiheitsstrafen für die Angeklagten wegen Mordes verlangt. Zudem sollte die Schwere der Schuld für beide festgestellt werden. Alle Straftaten außer Mord sind so lange nach der Tat bereits verjährt.

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