Hätten Sie's gewusst?:Lexikon der Kommunalpolitik

Bebauungsplan, Kreisumlage, Zweckverband. Experten aus Landratsämtern und Rathäusern erklären Begriffe, die jeder schon gehört hat und kaum einer versteht.

Bebauungsplan

Unser Experte: Wilhelm Wagner, Leiter des Stadtplanungsamtes Erding

Es gibt zwei Arten von Bauleitplänen, die der Bebauung von Gemeindeflächen zu Grunde liegen. Einmal den vorbereitenden Flächennutzungsplan. Dieser bildet in groben Zügen die Bebauung der gesamten Gemeinde ab: Wo kommen Straßen hin, wo Bau- und Wohngebiete. Der Maßstab dieses Planes beträgt 1:5000. Das ist wie beim Hausbau, bei dem man zunächst plant, wo Wände, Küche und Schlafzimmer hinkommen. Erst dann plant man, wie genau jedes einzelne Zimmer ausstaffiert werden soll.

Genauso ist das in der Gemeinde: Aus dem groben Plan heraus entstehen konkrete Bebauungspläne im Maßstab 1:1000 für einzelne Grundstücke. Diese schreiben rechtsgültig vor, welche Art der Bebauung dort vorgenommen werden darf (Wohn-, Gewerbe- oder Sondergebiet), wie das Maß der Bebauung auszusehen hat (wie viel Fläche darf wie bebaut werden?) und wie genau die öffentliche Infrastruktur konzipiert ist - also: Wo kommt der Kindergarten hin, wie sehen die Straßen konkret aus? Kameralistik

Unser Experte: Roland Barth, 41, Verwaltungsrat in der Kämmerei der Stadt Augsburg.

Unter Kameralistik verstehen wir das Rechnungswesen der öffentlichen Hand. Es handelt sich um eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, wie die Leute sie vom Privaten her auch kennen. Dort gibt es ja ebenso laufende Einnahmen wie Gehalt und laufende Ausgaben. Denken Sie mal an die Miete oder die Telefonrechnung. Wenn wir unseren Haushalt planen, dann müssen die Einnahmen immer die Ausgaben decken.

Das Haushaltsvolumen der Stadt Augsburg beträgt 748 Millionen Euro. Diese Summe bewegen wir Jahr für Jahr allein im Kernhaushalt. Wir machen noch eine Unterscheidung zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Das klingt erstmal kompliziert, ist aber auf den zweiten Blick nur sinnvoll. Im Verwaltungshaushalt sind die laufenden Einnahmen und Ausgaben enthalten, wie es im Privaten etwa dem Gehaltseingang und der Mietzahlung entspricht. Über den Vermögenshaushalt finanzieren wir andererseits unsere großen Projekte. Das ist so, als ob sich Privatleute ein Auto anschaffen. Das bezahlen viele ja auch von ihrem Ersparten oder sie nehmen dafür Kredite auf.

Zur Zeit wird viel darüber diskutiert, das kommunale Finanzwesen auf die Doppik, eine kaufmännischen Buchführung, umzustellen. Das ist das Buchführungssystem der Unternehmen. Die doppelte Buchführung weist nach, ob das Kapital erhalten oder sogar vermehrt wurde. Auskunft gibt die Bilanz.

Wenn Kommunen auf Doppik umstellen, müssen sie erstmal eine Eröffnungsbilanz aufstellen, die ihr gesamtes Vermögen erfasst. Dazu gehören Grundstücke, Fahrzeuge aber auch Kunstwerke, die im Besitz der Stadt sind. Die reine Kameralistik erfasst all dies nicht. Deshalb heißt es oft, bei der Doppik sei die Transparenz viel höher. Wenn Sie mich fragen, geht es hier mehr um Glaubensfragen. Die Umstellung auf die Doppik ist teuer und trotzdem hat man später nicht mehr Geld in der Kasse. Protokoll: msz

Kommunaler Prüfungsverband

Unser Experte: Max Schneider, stellvertretender Kämmerer der Stadt Kelheim.

Der kommunale Prüfungsverband ist eine überörtliche Rechnungsprüfstelle, die von den bayerischen Kommunen gegründet wurde. Seine Aufgabe ist es zu prüfen, ob die Gemeinden ihre Einnahmen und Ausgaben ordentlich angegeben und ihre Geschäfte rechtmäßig geführt haben. In der Praxis sieht das so aus, dass sich alle vier bis sechs Jahre ein Prüfer des Verbandes unangemeldet beim Bürgermeister vorstellt. Danach richtet die Kommune dem Prüfer ein Büro ein, in dem dieser bis zu einem halben Jahr lang systematisch sämtliche Geschäfte der Gemeinde überprüft. Kommt es dabei zu Unregelmäßigkeiten, weil zum Beispiel Steuern nicht zeitnah erhoben wurden, Ausgaben unklar oder Bauvergaben nicht ordnungsgemäß gelaufen sind, wird dies im abschließenden Prüfungsbericht festgehalten, der dem Stadtrat vorgelegt wird. Dieser muss dann alle "Prüfungserinnerungen" - so heißen die Mängel - binnen vorgegebener Zeit ausräumen. Ist dies geschehen, erhalten Kommune und Verband einen Erledigungsbericht. Die Kosten einer Prüfung übernimmt die geprüfte Gemeinde. Zudem bezahlt jede Kommune Beiträge an den Verband, die nach Einwohnerzahlen berechnet werden. Protokoll: bej

Kreisumlage

Unser Experte: Werner Klein, Kämmerer im Landratsamt Eichstätt.

Städte und Gemeinden leben gut von Grund- und Gewerbesteuer. Diese Einnahmequellen hat ein Landkreis praktisch nicht. An der Einkommens- und Umsatzsteuer ist er auch nicht beteiligt. Er könnte seine Aufgaben also kaum erfüllen, wenn es nicht die Kreisumlage gäbe. Die erhält er nach dem Finanzausgleichsgesetz von seinen Gemeinden zur Deckung der Finanzierungslücke. Die Höhe hängt von der Finanzlage der Gemeinden ab, die jedes Jahr neu ermittelt wird. Im Kreistag wird dann ein Hebesatz festgelegt - der ist bei den Haushaltsberatungen natürlich heiß umkämpft. Im oberbayerischen Schnitt sind es 49 Prozent der gemeindlichen Einnahmen aus Steuern und Finanzausgleich. In Eichstätt stehen wir nicht schlecht da, bei uns waren es 2007 nur 43 Prozent, rund 34 Millionen Euro. Dieser Betrag macht 45 Prozent unseres Verwaltungshaushalts aus, der größte Ertragsposten. Man muss aber auch sehen, dass die Bezirke auf ähnliche Weise Geld von uns Kreisen erhalten - durch die Bezirksumlage. Protokoll: rde

Panaschieren

Unter Panaschieren, abgeleitet vom französischen Wort panacher (bunt machen oder mischen), versteht man bei einer Wahl das Verteilen mehrerer verfügbarer Stimmen durch den Wähler auf Kandidaten unterschiedlicher Parteilisten. Die Stimmen werden bei der Auszählung anteilsmäßig an die beteiligten Listen verteilt.

Die Möglichkeit zum Panaschieren besteht bei Kommunalwahlen in verschiedenen deutschen Bundesländern. Es wurde (außer dem Kumulieren) jüngst im Bürgerschaftswahlgesetz in Hamburg sowie im geänderten Kommunalwahlgesetz in Hessen eingeführt. Die Möglichkeit des Panaschierens gibt es bereits seit längerem bei Kommunalwahlen in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und den fünf ostdeutschen Bundesländern.

Sachaufwandsträger

Unser Experte: Armin Gois, Leiter der Finanzverwaltung der Stadt Trostberg an der Alz.

In der Verwaltungssprache versteht man unter Sachaufwand die finanziellen Mittel, die zum Unterhalt und Betrieb einer Einrichtung in öffentlicher Hand nötig sind - mit Ausnahme der Personalkosten. So eine Einrichtung kann ein Jugendzentrum sein oder ein Kindergarten.

Im Allgemeinen geht es aber um Schulen. Nicht um die weiterführenden Schulen, die tragen die Landkreise und die kreisfreien Städte. Sondern um staatliche Schulen. Bei denen ist der Finanzaufwand geteilt. Für das pädagogische Personal kommt der Staat auf. Er ist also der Personalaufwandsträger.

Die Kommunen sind dagegen die Sachaufwandsträger. Sie müssen für die Gebäude sorgen, für deren Einrichtung und Instandhaltung. Außerdem müssen sie den Transport der Kinder übernehmen und auch die Versicherungen für die Schüler. Zum Sachaufwand gehört aber auch das nicht-pädagogische Personal, zum Beispiel Hausmeister und Reinigungskräfte. Die Stadt Trostberg ist Sachaufwandsträger für drei Schulen, zwei Grundschulen und eine Hauptschule. Der Sachaufwand dafür beträgt derzeit 1,6 Millionen Euro im Jahr. Protokoll: rde

Satzung

Unser Experte: Hans Aicher, Geschäftsleiter der Gemeinde Kirchanschöring, Landkreis Traunstein.

Eine Satzung ist nichts anderes als ein Gesetz auf Gemeindeebene. Wie der Bundestag als Legislative Gesetze verabschiedet, beschließt der Gemeinde- oder Stadtrat Satzungen. Bei uns in Kirchanschöring wurde zuletzt eine neue Hundesteuersatzung verabschiedet, in der die Abgaben für Hunde je nach Größe geregelt sind. Auf der Grundlage von Satzungen können die Kommunen Bescheide an die Bürger erlassen, in unserem Fall zum Beispiel Hundesteuerbescheide an die Hundehalter. Gegen Bescheide können Bürger Widerspruch einlegen oder Klage erheben, wenn sie nicht damit einverstanden sind. Daher müssen Satzungen einer juristischen Überprüfung durch Verwaltungsgerichte genauso standhalten wie Bundesgesetze vor den Verfassungsgerichten. Bei der Formulierung der Satzungstexte halten wir uns weitgehend an Mustersatzungen, wie sie vom Innenministerium und vom Gemeindetag herausgegeben werden. Außerdem informieren wir uns in Fachzeitungen über die aktuelle Rechtsprechung und bekommen dadurch mit, wenn wir Satzungen anpassen müssen. Um eine Satzung zu erlassen, genügt die einfache Mehrheit im Gemeinderat. Protokoll: rn

Vorläufige Haushaltsführung

Unser Experte heute: Julius Schmatz, Leiter der Kommunalabteilung bei der Regierung der Oberpfalz.

"Es kommt immer wieder vor, dass bei Kommunen erhebliche Einnahmenausfälle auftreten, insbesondere bei der Gewerbesteuer. In diesem Fall müssen in der Regel die Ausgaben für Investitionsmaßnahmen zumindest gekürzt werden. Zudem muss der ursprüngliche Haushalt, man spricht da auch vom Stammhaushalt, durch einen Nachtragshaushalt korrigiert werden. Vor dieser Situation steht derzeit die Stadt Weiden, in der sich die Gewerbesteuereinnahmen wegen einzelner Firmen, denen es offenbar finanziell schlechter geht, vermutlich um neun Millionen Euro reduzieren.

Falls es der Stadt nicht gelingt, durch zusätzliche Einnahmen, Einsparungen, Kreditaufnahmen oder staatliche Finanzzuweisungen einen ausgeglichenen Nachtragshaushalt vorzulegen, kann die Bezirksregierung diesen Haushalt nicht genehmigen. Dann tritt eine so genannte haushaltslose Zeit ein, in der gewisse Ausgaben der ausdrücklichen Zustimmung der Bezirksregierung bedürfen. Das nennt man im Fachjargon vorläufige Haushaltsführung." Protokoll: roth

Wahlbeamter

Unser Experte heute: Hubert Weiß, Leiter der Hauptverwaltung der Stadt Bad Kissingen.

Ein Wahlbeamter charakterisiert sich dadurch, dass er direkt vom Volk oder indirekt durch bestimmte Gremien gewählt wird. Laufbahnbeamte werden hingegen ernannt. Wahlbeamte gibt es in der Gemeinde (Bürgermeister), im Landkreis (Landräte) und im Bezirk (Bezirkstagspräsidenten). Am Beispiel der Gemeinden erklärt: Der erste Bürgermeister wird vom Volk gewählt und ist in einer Gemeinde mit mehr als 5000 Einwohnern automatisch ein Wahlbeamter auf Zeit, der eine feste Besoldung erhält. Bei Gemeinden mit weniger Einwohnern ist der Bürgermeister in der Regel ein Ehrenbeamter, der nur eine Entschädigung erhält. Der Gemeinderat kann bis zum 67. Tag vor der Wahl bestimmen, ob der neue Bürgermeister ein Wahl- oder Ehrenbeamter werden soll. So ist es auch in kleinen Gemeinden möglich, als Bürgermeister Beamter zu werden - das macht das Amt für viele attraktiver. Die Stellvertreter des ersten Bürgermeisters werden vom Gemeinderat gewählt. Auch sie können wahlweise als Ehrenbeamte oder als Wahlbeamte eingestellt werden. Städte mit mehr als 10 000 Einwohnern können berufsmäßige Gemeinderatsmitglieder einstellen, die nur beratend tätig, aber stets Wahlbeamte mit fester Besoldung sind. Das sind in der Regel die Referenten. Protokoll: bej

Zweckverband

Unser Experte: Herbert Knur, Bürgermeister von Berglern.

Wenn Gemeinden eng zusammenarbeiten ist das häufig ein Gebot der Vernunft, der Zweckverband bildet den rechtlichen Organisationsrahmen dafür. Es gibt Aufgabenbereiche, die zu erledigen eine einzelne Gemeinde und seine Bürger vor allem wirtschaftlich überfordern würde.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, aber auch Bau und Unterhalt von Hauptschulen sind Beispiele, die sich für die kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden anbieten. Meine eigene Erfahrung zeigt, dass die Partnerschaft in einem Zweckverband sogar für die Entsorgung des Abwassers aus 13 Städten, Märkten und Gemeinden in zwei verschiedenen Landkreisen (Erding und Ebersberg) gilt. Und auch das Abwasser des Flughafens München wird über diese Partnerschaft entsorgt. Problemfrei, was ansonsten über die Koexistenz mit diesem Nachbarn nicht immer gesagt werden kann. Protokoll: hak

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