Verwaltungsgericht:Gigantische Hähnchenmastanlage darf nicht in Betrieb gehen

Hähnchenmastanlage Wolnzach Eschelbach

Viel Zeit und Geld hat eine Landwirtsfamilie im Landkreis Pfaffenhofen in ihre Hähnchenmastanlage investiert. Nun aber hat das Verwaltungsgericht einen Strich durch die Rechnung der Betreiber gemacht.

(Foto: Sebastian Beck)
  • Die Hähnchenmastanlage im Wolnzacher Ortsteil Eschelbach zählt zu den größten ihrer Art - nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland.
  • Der Streit um die gigantische Anlage geht schon einige Jahre. Jetzt hat das Verwaltungsgericht München entschieden, dass die Landwirtsfamilie Höckmeier diese nicht in Betrieb nehmen darf.
  • Der Grund: Die Familie hat aus Sicht des Gerichts zu wenig Ackerland, als dass sie wenigstens die Hälfte des Futters für die Hähnchen selbst erzeugen kann, die sie in der Halle mästet.

Von Christian Sebald

Beim Bund Naturschutz (BN) herrscht große Genugtuung. "Dieses Urteil ist ein sehr wichtiger Erfolg für den Umwelt- und den Tierschutz, aber auch für die bäuerliche Landwirtschaft", sagt der BN-Landesgeschäftsführer Peter Rottner. Am späten Freitagnachmittag hat das Verwaltungsgericht München entschieden, dass die Wolnzacher Landwirtsfamilie Höckmeier ihre gigantische Hähnchenmastanlage nicht in Betrieb nehmen darf. Der Grund: Die Familie hat aus Sicht des Gerichts zu wenig Ackerland, als dass sie wenigstens die Hälfte des Futters für die Hähnchen selbst erzeugen kann, die sie in der Halle mästet. Damit verfehlen die Höckmeiers eine zentrale Voraussetzung für den Betrieb der neuen Mastanlage. Mit diesem Spruch gab das Verwaltungsgericht einer Klage des BN recht. Die Familie Höckmeier wollte sich nicht äußern, ob sie dagegen in Berufung geht.

Der Streit um die gigantische Hähnchenmastanlage im Wolnzacher Ortsteil Eschelbach geht schon einige Jahre. Mit ihren vier Hallen und insgesamt 146 000 Mastplätzen zählt sie zu den größten ihrer Art - nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland. Bei 7,5 Mastzyklen im Jahr könnten die Höckmeiers in ihren Hallen 1,1 Millionen Hähnchen pro Jahr mästen. Der BN nennt die Anlage deshalb ein "Paradebeispiel für die Industrialisierung der Landwirtschaft". Die Familie hat die Hallen im Herbst 2018 fertiggestellt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte aber untersagt, sie in Betrieb zu nehmen, bevor das Urteil über die Klage ergangen ist.

Die Hähnchenmast ist eine der umstrittensten Arten der Tierhaltung überhaupt. Nach Überzeugung von Tierschützern wird dabei allein wegen der schieren Menge an Hähnchen zwangsläufig massiv gegen den Tierschutz verstoßen. Sie werfen den Mästern vor, dass die Tiere keinerlei Auslauf ins Freie haben, nicht nach Insekten oder Würmern picken können, wie sie es gerne tun, und keine Stangen oder andere Gerätschaften haben, auf die sie hinauf fliegen können. Für die Anwohner und die Umwelt seien die Anlagen zudem eine große Belastung - allein vom Geruch her, aber auch was die Keime in der Abluft anbelangt. Der BN wirft dem Landratsamt Pfaffenhofen vor, dass es die Hallen der Höckmeiers niemals hätte genehmigen dürfen. "Denn das ist kein Bauernhof mehr", sagt Rottner, "sondern ein Industriebetrieb."

Das Verwaltungsgericht beschäftigte sich freilich nicht mit all diesen Vorwürfen. Für die Kammer ging es einzig um die sogenannte Privilegierung der Hallen nach dem Baugesetzbuch. Ställe und Mastanlagen dürften danach nur dann in der freien Landschaft errichtet werden, wenn die Bauern mindestens 50 Prozent des Futters für die Tiere darin auf eigenen oder auf Pachtflächen erwirtschaften. Der BN wirft den Höckmeiers vor, dass sie diese Quote nicht erfüllen. Die Unterlagen, die sie dazu im Genehmigungsverfahren vorgelegt hatten, seien lückenhaft. Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation. "Die Betreiber (die Familie Höckmeier, Anm. d. Red.) konnten die erforderliche landwirtschaftliche Fläche nicht nachweisen", heißt es in einer Erklärung des Gerichts. Die Hähnchenmastanlage darf deshalb "nicht in Betrieb genommen werden".

Der Richterspruch hat die Familie Höckmeier offenbar schwer getroffen. "Wir haben uns immer nach Recht und Gesetz verhalten", sagt Renate Höckmeier. "Jetzt hängen wir völlig in der Luft." Noch vor wenigen Tagen hatte ihr Sohn Josef Höckmeier angekündigt, die Zahl der Mastplätze in den Hallen um 20 000 auf 126 000 zu verringern. Mit dem Angebot konnte er das Urteil aber nicht beeinflussen - weil für eine solche Verringerung der Mastplätze ein neues Genehmigungsverfahren für die gesamte Anlage nötig wäre. Insidern zufolge haben die Höckmeiers nun zwei Möglichkeiten: Entweder sie besorgen sich so viel Agrarland, dass sie die 50-Prozent-Quote bei der Futtererzeugung erfüllen. Oder sie gehen in Berufung gegen das Urteil.

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