Wegen Hausfriedensbruchs auf dem privaten Hof des bayerischen Bauernpräsidenten Günther Felßner hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth elf Strafbefehle beim Amtsgericht Hersbruck beantragt.
Tierrechts-Aktivisten hatten dort im März 2025 protestiert, ein Teil der Protestierenden soll dabei auf das Dach des Hofes gestiegen sein. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat einer der Beschuldigten den Strafbefehl akzeptiert, alle anderen haben Einspruch dagegen eingelegt. Es dürfte also in insgesamt zehn Fällen zu einem Gerichtsprozess kommen.

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Den Angaben zufolge beantragte die Staatsanwaltschaft in keinem der Strafbefehle mehr als 90 Tagessätze – blieb also in sämtlichen Fällen unterhalb der Vorstrafen-Grenze. In zwei Fällen werden den Beschuldigten neben Hausfriedensbruchs auch Verstöße gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen. Einer Sprecherin von „Animal Rebellion“ zufolge habe man Akteneinsicht angefordert und beabsichtige, sich vor Gericht zu verteidigen.
Ob die zehn Einzelverfahren zu einem Prozess gebündelt werden, sei bislang nicht entschieden, sagte der Gerichtssprecher. Würden die Verfahren zusammengeführt, sei es wahrscheinlich, dass nicht in Hersbruck, sondern in einem größeren Saal, etwa in Nürnberg, verhandelt werde.
Nach dem Protest auf seinem privaten Hof hatte Bauernpräsident Günther Felßner erklärt, nicht mehr für das Amt des Bundesagrarministers zur Verfügung zu stehen. Auch Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die Protestaktion scharf kritisiert.

