Gruppenchats:Pornos auf dem Kinder-Handy

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Polizei in Niederbayern klärt mit Plakaten an Schulen auf

Mit einer Plakatkampagne an Schulen warnt die Polizei in Niederbayern Kinder und Jugendliche vor einem fahrlässigen, unbedarften Umgang mit brisanten Handyinhalten. Oft fänden über Chatgruppen oder Messengerdienste auch Videos, Bilder oder Texte mit strafbarem Inhalt Zugang zu den jungen Nutzern, teilte das Präsidium mit - wie pornografische, tier- oder kinderpornografische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Darstellungen. Auf derartiges Material seien gerade Jugendliche aufgrund ihrer Entwicklung nicht vorbereitet. Um dem Trend entgegenzuwirken, läuft seit nun gut einer Woche in Zusammenarbeit mit allen Schulen in Niederbayern die Plakataktion "Dein Smartphone, Deine Entscheidung". Sie macht mit direkter Ansprache der Schüler nicht nur auf mögliche Straftaten aufmerksam, sondern auch auf Konsequenzen für nicht strafmündige Unter-14-Jährige - denen könne bei strafbaren Inhalten das Handy "weggenommen" werden, auch würden dann alle Daten auf dem Gerät gelöscht. Aufrufe richten sich zudem an Eltern, das Thema zu besprechen. Der Bayerische Rundfunk berichtete von einem ersten positives Zwischenfazit zur Aktion.

Ein ausschlaggebender Grund für die Polizeiaktion war ein brutales Gewaltvideo auf dem Handy einer Zwölfjährigen im Raum Landshut in diesem Jahr. Über Whatsapp hatte sich das Video im Klassen-Chat verbreitet. Zwölf Handys hat die Polizei insgesamt sichergestellt. Das Video soll einen sogenannten Snuff-Film, einen realen Mord, gezeigt haben. Bemerkenswert ist, dass das Vorschaubild zum Video nicht dessen Inhalt, sondern ein Bild mit spielenden Hundewelpen zeigte. "Da haben wir ein riesiges Problem, weil diese Dateien auch ohne schlechtes Gewissen getauscht werden. Oder auch ohne Wissen der Kinder, ohne Zutun den Weg auf das Handy finden, weil durch Grundeinstellungen in Messenger-Apps der Download automatisch stattfindet", heißt es bei der Kripo Landshut. Immer öfter hat die Polizei laut Statistik mit solchen Fällen zu tun, die als Straftaten zu werten sind, vor allem im pornografischen Bereich. Die Eltern wüssten zudem häufig nicht, was sich auf den Geräten ihrer Kinder befindet.

© SZ vom 25.11.2019 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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