Finanzen:Abgabe der Grundsteuererklärung geht äußerst schleppend voran

Wie auch in anderen Bundesländern geht die Abgabe der Grundsteuererklärung in Bayern nur noch äußerst schleppend voran. "Bis einschließlich 28. Dezember 2022 wurden bayernweit (elektronisch und auf Papier) über 3,1 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 48,6 Prozent der abzugebenden Grundsteuererklärungen", sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München. Der Anteil der elektronisch abgegebenen Grundsteuererklärungen liege im Freistaat derzeit bei mehr als 70 Prozent.

Von 2025 an wird die Grundsteuer für weit mehr als sechs Millionen wirtschaftliche Einheiten in ganz Bayern auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland als verfassungswidrig erklärt wurde.

In Bayern wird bei der Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt, da der Staatsregierung das Bundesmodell "zu bürokratisch" ist. Bei den Verhandlungen von Bund und Ländern hatte der Freistaat dafür nach langem Streit mit dem Bund eine Länderöffnungsklausel durchgesetzt. Während bei dem Bundesmodell anhand von Angaben wie dem Baujahr und dem Bodenrichtwert der Wert des Grundbesitzes berücksichtig werden soll, wird in Bayern ein reines Flächenmodell umgesetzt. Die Staatsregierung verspricht sich dadurch weniger bürokratischen Aufwand.

Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben auch künftig komplett bei den Kommunen. Diese finanzieren damit wichtige öffentliche Leistungen, wie Infrastruktur, Kinderbetreuung, Spielplätze sowie kulturelle Einrichtungen. Die Kommunen benötigen die von der Finanzverwaltung festzusetzenden Grundsteuermessbeträge möglichst frühzeitig, um ihre von 2025 an geltenden Hebesätze für die neue Grundsteuer festlegen und die Bescheide versenden zu können. Bis 31. Januar 2023 haben Grundstückseigentümer noch Zeit, die Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Dies geht elektronisch ebenso wie schriftlich per Formular. Ursprünglich war die Abgabefrist auf Ende Oktober 2022 terminiert, diese Frist war aber deutschlandweit bereits verlängert worden.

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