Süddeutsche Zeitung

Politik und Wissenschaft:Studienstreit

Die Grünen-Fraktion gibt ein Gutachten in Auftrag, ist jedoch mit dem Ergebnis unzufrieden - und will nicht zahlen. Aber wann ist eine Untersuchung eine gute Untersuchung? Die Sache landet vor Gericht.

Von Johann Osel

Es kommt immer wieder vor, dass Fraktionen im Bayerischen Landtag externen Sachverstand anheuern - für Studien. Oft geht es um wissenschaftliche Methoden, die Abgeordnete oder deren Mitarbeiter nicht beherrschen, manchmal auch um Zeitmangel. Und natürlich lassen sich politische Forderungen besser vermarkten, wenn dahinter Ergebnisse unabhängiger Forschung stehen. Selten landet eine solche Auftragsarbeit auch mal in der Schublade, hört man in Landtagskreisen - weil sie anderes ergab als gedacht oder das Thema nicht mehr aktuell ist. Sehr selten dürfte es sein, dass eine Fraktion eine Studie voll und ganz als Fall für den Papierkorb erachtet. Und dass die Causa vor Gericht landet.

Am Freitag trafen Mitarbeiter der Grünen-Fraktion und ein volkswirtschaftliches Beratungsinstitut, jeweils mit ihren Rechtsanwälten, in einem Zivilverfahren am Landgericht München aufeinander. 2021 hatte die Fraktion eine Studie in Auftrag gegeben. Sperriger Titel: "Auswirkungen von Budgetkompositionen auf klimarelevante Emissionen am Beispiel des Bayerischen Staatshaushaltes". Übersetzt: Wie klimaschädlich sind all die einzelnen Posten im Etat? Die Forscher lieferten ein gutes halbes Jahr später und stellten dafür 68 544 Euro in Rechnung. Die Grünen rügten Mängel und zahlten, nach Mahnung, nur die Hälfte. Die Fraktion wurde jetzt auf den Rest verklagt.

Für die Grünen geht die - nie veröffentlichte - Studie nicht tief genug, man könne sie im Grunde "wegwerfen". Wobei man Wert darauf legt, dass es nicht um parteipolitischen Nutzen gehe, sondern darauf, ob sie der Politik überhaupt als Diskussionsbasis diene. "Das Kernelement des Auftrags ist nicht erfüllt worden", sagte der Anwalt der Fraktion beim Gütetermin. Gewünscht war es, "schmutzige Ausgaben zu identifizieren". Also "jeden Euro umzudrehen", nicht nur offensichtliche Dinge wie Dienstwägen oder die Förderung von Skiliften. Ziel sei gewesen, dass der komplette Haushalt der Staatsregierung "deskriptiv analysiert und funktional umgruppiert wird". Keine leichte Aufgabe, eben deshalb habe es die Fraktion nicht mit eigenen Kräften gemacht. Im gelieferten Gutachten stehe "überspitzt gesagt" nicht mehr drin als im Haushalt selbst. Zudem seien bisherige grüne Vorstöße und deren Veränderungspotenzial nicht eingeflossen, das Ganze finde ja "nicht im luftleeren Raum" statt.

Man habe all das getan, was vertraglich vereinbart war, betonten die Forscher und deren Anwältin. Bei Meetings zum Zwischenstand habe es nie derlei grundsätzliche Beanstandungen gegeben. Und man werde in einer "unabhängigen Studie" nicht diskutieren, wie die parteipolitischen Linien verlaufen - da hätte man Politologen anheuern sollen, keine Ökonomen. "Wir sehen unsere Leistung als hinreichend erbracht an." Verhärtete Fronten, was nun? Ein Gutachten über die Tauglichkeit des Gutachtens? Da würde man "gutes Geld schlechtem hinterherwerfen", merkte die Richterin an. Am Ende gab es doch eine Einigung: Die Grünen zahlen zwei Drittel des Honorars, also noch 11 500 Euro. Und werden wohl anderweitig Expertise für die Berechnung des schmutzigen Haushalts suchen.

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