Grüne entrüstet:Aufregung wegen geplanter Abschiebung

Die Grünen sind "entrüstet" über den Versuch der Abschiebung eines 22-jährigen Pflegeschülers aus dem Unterricht in einer unterfränkischen Altenpflegeschule. "Das Vorgehen der Ausländerbehörde ist erschreckend und unbarmherzig", sagt Max Deisenhofer, Sprecher für berufliche Bildung der Grünen im Landtag. Abschiebungen aus dem laufenden Unterricht dürfe es nicht geben.

Schon 2017 sorgte ein ähnlicher Fall in Nürnberg für Aufregung. Damals protestierten Berufsschüler mit Sitzblockaden gegen die geplante Abschiebung ihres Mitschülers. Nachdem die Polizei gegen sie vorging, stand Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in der Kritik und versprach: "Solche Maßnahmen in einer Schule sind eine absolute Ausnahme und werden auch weiterhin eine absolute Ausnahme bleiben." Die Aussage damals beziehe sich "auf die Abholung eines Abzuschiebenden aus dem Unterricht", heißt es aus dem Innenministerium: "Nach Rücksprache mit der Schulleitung ist das Abholen von der Schule aber sehr wohl möglich und in wenigen Fällen auch üblich." In beiden Fällen holten die Beamten den abgelehnten Asylbewerber nicht direkt aus dem Klassenzimmer. Es gibt also keinen Unterschied zu Nürnberg. Dass sich die Empörung diesmal in Grenzen hält, liegt wohl an den ausgebliebenen Sitzblockaden in Unterfranken. Dort wählten sie einen anderen Weg der Unterstützung.

Wegen mehrerer Eingaben, unter anderem durch die frühere Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU), wurde die Abschiebung vorübergehend zurückgestellt. Rechtlich fällt die einjährige Pflegehelferausbildung des jungen Afghanen nicht unter die sogenannte 3+2-Regel, nach der abgelehnte Asylbewerber in Ausbildung eine Duldung bekommen. Innenminister Herrmann wollte aber, dass "auch Pflegehelferschüler vor der Abschiebung geschützt werden" und gab den Ausländerbehörden 2018 entsprechende Regeln an die Hand. Wer auf die Idee kommt, diese seien nun missachtet worden, der irrt. Dies sei nicht der Fall, teilt das Innenministerium mit. Die Behörden stießen sich offenbar daran, dass der Pflegeschüler seine Ausbildung erst nach negativem Abschluss des Asylverfahrens aufgenommen hatte und seine Identität nicht geklärt war. Jetzt wird der Fall erneut geprüft.

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